Wie erfolgt die Zollabwicklung mit dem Vereinigten Königreich? Die Beantwortung der damit verbundenen Fragen und Aspekte standen am 30.10.2024 im Rahmen eines AHV Fokus Webinars im Vordergrund. Zu Beginn ging unsere Referentin, Frau Corinna Tamminga, dbh Logistics IT AG, auf die zollrechtliche Unterteilung von UK und Nordirland ein. So gilt Nordirland als EU-Unionsgebiet mit einer begrenzten Anzahl von EU-Vorschriften. Warensendungen nach Nordirland gelten als innergemeinschaftliche Lieferungen. Lieferungen nach Großbritannien (England, Schottland, Wales) unterliegen exportkontrollrechtlichen Bestimmungen. Jedoch gibt es seitens der EU eine wesentliche Verfahrenserleichterung. Für die Ausfuhr von ausfuhrgenehmigungspflichtiger Ware kann nämlich die Allgemeine Genehmigung E001 genutzt werden.

Anschließend ging Frau Tamminga auf die Zollkontrollen bei der Einfuhr von EU-Waren nach Großbritannien ein. Grundlage ist hier Border Target Operating Model sowie bei bestimmten Waren das Onlineportal IPAFFS. Einen größeren Raum nahmen die geltenden Safety & Security Declarations (S&S) ein, die für die Einfuhr aus der Europäischen Union nunmehr ab dem 31.01.2025 verpflichtend sein werden. Bei der Einfuhr in Großbritannien gibt es mehrere Optionen der Zollabwicklung. Neben der Möglichkeit einer vorübergehenden Verwahrung bis zu 90 Tage gibt es das Pre-Lodgement Model und die IT-Anwendung GVMS (Goods Vehicles Movement System).

Entgegen den bisherigen Planungen können mit dem CE-Zeichen markierte Produkte ohne zeitliche Befristung weiterhin nach Großbritannien geliefert werden. Das CE-Zeichen bleibt parallel zum UKCA-Zeichen gültig. Gleichwohl gibt es Ausnahmen bei bestimmten Produktgruppen. Der Ausblick ist u.a. der, dass es geplant ist, die Einführung eines UK Single Trade Window in mehreren Phasen bis 2027 einzuführen. Es integriert bestehende IT-Anwendungen bzw. bietet eine Schnittstelle mit bestehenden Systems wie z.B. IPAFFS, S&S GB). Abschließend ging Frau Tamminga auf gegenseitige genutzte Vereinfachungen – insbesondere auf das Unions- und auf das Gemeinsame Versandverfahren – sowie auf die Nutzung von Präferenzen ein.

Der Teilnehmerkreis erhielt somit hilfreiche Handlungsempfehlungen, wie die Zollabwicklung mit dem Vereinigten Königreich erfolgreich funktioniert.

Dieser Artikel ist am 14.11.2024 im Rahmen eines AHV Fokus auf der Webseite des Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW) erschienen.

 

Über die Referentin
Zollexpertin Corinna Tamminga
Corinna Tamminga
Beraterin Zoll und Außenhandel

Kontakt:
+49 421 30902 0
info@dbh.de