Zum 01. Juli 2021 sollte das IT-System ATLAS-IMPOST zur Verarbeitung von Kleinsendungen bis 150 Euro in Betrieb genommen werden. Dies wird sich laut Generalzolldirektion verzögern.
Notwendig ist das IT-System, um die große Menge an Zollanmeldungen für Kleinsendungen zu verarbeiten. Der Gesetzgeber hatte im letzten Jahr eine Mehrwertsteuerreform auf den Weg gebracht, um dem steigenden Anteil an Kleinsendungen unter 22 Euro Herr zu werden.
Das IT-System ATLAS-IMPOST soll zukünftig zur Zollabwicklung von Kleinsendungen bis 150 Euro genutzt werden, kann jedoch nicht fristgerecht zum 01. Juli 2021 fertiggestellt werden. Die Generalzolldirektion (GZD) rechnet mit einer Inbetriebnahme am 15. Januar 2022. Bis dahin ist eine Übergangsregelung geplant. Grundsätzlich bleibt aber natürlich auch die Möglichkeit, auch für Kleinsendungen normale Einfuhranmeldungen über ATLAS abzugeben.
Übergangsregelung für Kleinsendungen
Bis das neue IT-System ATLAS-IMPOST in Betrieb ist, sollen Wirtschaftsbeteiligte mit einem hohen Aufkommen von Kleinsendungen diese übergangsweise außerhalb der Standard-IT-Anwendung „ATLAS Zollbehandlung (ATLAS ZB)“ abwickeln. Dies betrifft vor allem Kleinsendungen bis 22 Euro.
Unternehmen sollen einzelne Sendungen in Form von sog. Manifesten (Excellisten) bündeln und diese an die Zollverwaltung übermitteln. Diese Listen dienen als Basis für einen zusammengefassten Abgabenbescheid.
Die Generalzolldirektion bittet Unternehmen, die ein hohes Importvolumen (mindestens 1.000 täglich) von Sendungen bis 22 Euro haben oder ab dem 01. Juli 2021 erwarten, um zeitnahe Kontaktaufnahme per E-Mail an DVA2.gzd@zoll.bund.de
Fazit: Was bedeutet das für Unternehmen?
Als Unternehmen sollten Sie prüfen, wie viele Sendungen Sie tatsächlich zukünftig erwarten. Wie fertigen Sie heute die bisher zollfreien Sendungen bis 150 Euro und die bisher EUSt-freien Sendungen bis 22 Euro ab? Ein Großteil der Anmeldungen wird über Kurier-, Express- und Postdienste erfolgen. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass diese Dienstleister künftig auch für die Kleinsendungen die Zollabfertigung anbieten, zumindest bis ATLAS-IMPOST einsetzbar ist. Hierfür sind korrekte Daten und Werte auf den Handelspapieren allerdings essentiell. Unternehmen sollten daher an drittländische Lieferanten, von denen sie häufig Kleinsendungen erhalten, appellieren, korrekte und vollständige Werte anzugeben.
dbh Wissen: Import von Kleinsendungen
In unserem Wissens-Artikel haben wir alle Informationen zur Änderung beim Import von Kleinsendungen für Sie zusammengestellt.