Es wird zum 1. Juli 2022 keine Änderungen im Vergleich zur heutigen Einfuhrpraxis nach Großbritannien geben.
Die Regierung kündigte am 28. April Verschiebungen in folgenden Bereichen an:
Sicherheitserklärungen
Für Einfuhren werden Sicherheitserklärungen erst Ende 2023 erforderlich statt wie geplant zum Juli.
SPS-Waren
Waren, die veterinär- oder pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen, müssen statt wie geplant ab 1. Januar 2022 erst Ende 2023 vorabangemeldet werden.
Die Regelungen zur verpflichtenden Vorlage von Pflanzengesundheitszeugnissen, sowie zu physischen Kontrollen an den Grenzkontrollstellen werden ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt gültig (statt ab dem 1. Juli 2022).
Veterinärbescheinigungen
Es besteht statt ab dem 1. Juli 2022 nun doch erst ab Ende 2023 eine Pflicht zur Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates).