Seit dem 01. Januar 2017 ist das erste der geplanten IT-Systeme aus dem UZK-Arbeitsprogramm umgesetzt und im Echtbetrieb. Grob erklärt handelt es sich hierbei um eine elektronische Möglichkeit für bestimmte Drittstaaten des Allgemeinen Präferenz Systems (APS) auf die Ausstellung eines Form A Dokuments oder einer Ursprungserklärung auf der Rechnung verzichten zu können. Dazu muss die Person des Ausführers des jeweiligen Landes im europäischen REX (Registrated Exporter) System hinterlegt sein.
Um dies zu erlangen ist die Abgabe eines Antrages gemäß Artikel 86 UZK DVO i.V.m. Anhang 22-06 zur UZK DVO notwendig. Danach wird eine Registriernummer erteilt, die in der betroffenen Zollanmeldung angegeben werden kann. Die deutsche Zollverwaltung hat dazu die Vorgehensweise in einer ATLAS Info 5159/16 vom 30.12.2016 beschrieben. Demnach sind verschiedene TARIC-Codierungen (C100 + U164 bis U167 /siehe ATLAS Info) vorgesehen, die auf Positionsebene anzumelden sind.
Mehr zum registriertern Ausführer
Weitere Informationen hat die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Internetpräsenz komprimiert zur Verfügung gestellt
Die EU-Kommission hat hierzu ein e-Learning-Modul zur Verfügung gestellt: https://customs-taxation.learning.europa.eu/course/view.php?id=231§ion=1
Weiterhin kann die bereits erteilte und dem Importeur zur Verfügung gestellte REX-Nummer auf der EU Seite geprüft werden. Leider ist derzeit eine direkte Einbindung in Advantage Customs noch nicht möglich, da die EU-Kommission noch keine Anbindungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt hat. Eine Umsetzung der direkten Anbindung wird derzeit geprüft.