Ab dem 1. März 2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF für Wirtschaftsbeteiligte ausschließlich elektronisch über das System PoUS ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiederverbringung in das Zollgebiet der Union verwendet. Die Umstellung erfolgt sowohl für das Normalverfahren als auch für das vereinfachte Verfahren unter Inanspruchnahme der Bewilligung eines zugelassenen Ausstellers.
Für die Nutzung des Systems PoUS ist eine Registrierung im Zoll-Portal mit dem Elsterzertifikat erforderlich, sowie die Verwendung der Dienstleistung “EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement”.
Aktuell ist im EU-Trader-Portal die Schaltfläche für PoUS noch nicht freigeschaltet und die technischen Parameter sind noch unklar. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand müssen die Vorgänge manuell oder per XML-Upload erfasst werden. Die Möglichkeit einer Schnittstellennutzung ist bis jetzt nicht bekannt.
dbh wird ihren Kunden, wenn die entsprechenden Informationen für einen Upload vorliegen, selbstverständlich einen Datenexport zur Verfügung stellen!
Vereinfachtes Verfahren
Zugelassene Aussteller können ein T2L und T2LF ohne Sichtvermerk der zuständigen Zollstelle ausstellen. Für diese Vereinfachung ist eine Bewilligung zwingend erforderlich. Die Beantragung erfolgt ebenfalls über das EU-Trader-Portal. Für die Ausstellung verantwortlich ist Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Weiterführende Informationen
EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement
Erleichterung der Ausstellung eines Nachweises durch einen zugelassenen Aussteller