Welche „europäischen“ Hürden sind zu meistern?

Der Releasewechsel in den Zollverfahren Ausfuhr und Versand hat uns allen schon im vergangenen Jahr gezeigt, was es heißt, wenn nicht mehr national entschieden wird wie Zollprozesse umzusetzen sind, sondern wenn EU-weit einheitliche Vorgaben unsere tägliche Arbeit bestimmen, wie z. B. die Benennung des Beförderers in der Ausfuhranmeldung.

Die EU-weite Übergangsphase endet für Versand am 21. Januar 2025 und für die Ausfuhr am 11. Februar 2025. Ab diesem Zeitpunkt arbeiten alle Wirtschaftsbeteiligten mit einer EU-weit einheitlichen, fachlichen und technischen Basis in unterschiedlichen nationalen Zollanwendungen. Damit geht dann z. B. das Thema Sammelsendungs- und Einzelsendungsebene im Versandverfahren live!

Und auch in der Einfuhr und den besonderen Verfahren müssen wir uns auf Änderungen einstellen. Mit dem Ende der weichen Migration von ATLAS 10.1 im Oktober 2024 werden die nationalen Registriernummern sukzessive durch die Master Reference Nummer (MRN) ersetzt. Ein Fristende für die Registriernummer ist noch nicht veröffentlicht. Auch die Verknüpfung zwischen den neuen Feldern in der Summarischen Anmeldung mit ICS 2 spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Ein weiterer großer Schritt zur „Europäischen Zollabwicklung“ ist die Einführung von ICS 2 (Abgabe Summarischer Eingangsmeldungen). Die Umsetzung von Phase 3 für den Schiffsverkehr sowie Straßen- und Schienentransporte ist gestartet und soll bis September 2025 vollständig umgesetzt sein. Neu hierbei ist, dass der Beförderer diese Anmeldungen nicht mehr über die nationale Zollanwendung „ATLAS“, sondern über das Shared Trader Interface der EU abgeben müssen. Die Anbindung erfolgt über das EU-Trader-Portal.

Für die Abgabe dieser Summarischen Eingangsmeldung ist generell der Beförderer zuständig. Dieser hat zukünftig die Aufgabe auch den HS-Code (6-Steller) anzugeben, genauso wie die EORI-Nummer des Empfängers. Somit müssen sich alle importierenden Unternehmen überlegen, wie sie sicherstellen, dass richtige Datenangaben gemacht werden und die eigene EORI-Nummer nicht für unternehmensfremde Zwecke verwendet wird. Parallel mit ICS 2 geht auch NCTS Phase 6 live. Hier wird es ebenfalls eine Verknüpfung geben. Die Versandanmeldung enthält dann eine Schnittstelle zu ICS 2.

EU-Trader-Portal gewinnt an Bedeutung

Ein Instrument der Europäischen Union zur Abwicklung dieser neuen Prozesse ist das EU-Trader-Portal, welches zunehmend an Bedeutung gewinnt. Neben ICS 2 werden hierüber schon heute europaweit gültige Bewilligungen beantragt (z.B. die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr), aber auch Themen wie der C02-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) oder Proof of Union Status (PoUS). Zukünftig werden alle zollrechtlichen Bewilligungen über das angeschlossene deutsche Zoll-Portal abgewickelt.

Zentrale Themen für 2026 sind die Umsetzung des Guarantee Management Systems und Centralised Clearance Import (CCI). Beim Guarantee Management System geht es darum alle Sicherheiten im EU-Trader-Portal zu registrieren und die Überwachung der Referenzbeträge möglich zu machen. Davon ausgenommen ist das Versandverfahren. Auch hier wird es eine Verbindung zwischen EU-Trader-Portal und der deutschen Zollanwendung „ATLAS“ geben.

Centralised Clearance Import (CCI) bietet die Möglichkeit zentral am Hauptstandort eines Unternehmens für Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten den Import abzuwickeln. Das Go-Live ist für Oktober 2026 geplant. Die Umsetzung der Zentralen Zollabwicklung in der Europäischen Union bietet vielen Unternehmen die Möglichkeit ihre Zollprozesse zentral zu steuern und rechtssicher zu agieren.

Ab 2026 startet auch die nächste Reform des Europäischen Zollrechts. Ziel ist es ein zentrales Risikomanagement durch den Zugriff auf Echtzeitdaten zu schaffen. Um den immer größer werdenden E-Commerce weiterhin gerecht zu werden, wird die 150 Euro Zollfreigrenze durch eine vereinfachte Berechnung der Zollabgaben ersetzt. Zentrale Themen der Reform sind auch die Schaffung einer EU-Zollbehörde und die Einführung einer europäischen Zolldatenplattform. Der Authorised Economic Operator (AEO) wird weiter entwickelt zum Trust & Check Trader und liefert den Zollbehörden Echtzeitzugriff auf seine Daten.

Alle am Zollprozess beteiligten Unternehmen müssen sich mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen und prüfen, wo Handlungsbedarf besteht, um die europäischen Hürden zu meistern. Zumal die ESG-Vorgaben der EU ebenfalls einzuhalten sind.

Dieser Artikel ist am 01.11.2024 im ahv nrw Magazin 2024 des Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW) erschienen.

Über die Autorin

Zollexpertin Corinna Tamminga

Corinna Tamminga
Beraterin Zoll und Außenhandel

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