Am 17. Juli 2024 ist mit der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Ausfuhrliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktualisiert worden.
Neu aufgenommen wurden bei den national erfassten Dual-Use-Gütern neben bestimmter Software und Technologie:
- Cryo-CMS Schaltkreise
- Parametrische Signalverstärker
- Kryogene Kühlsysteme
- Ausrüstung, konstruiert für das Trockenätzen
- Rasterelektronenmikroskope
- Kryogene Wafer-Prüfausrüstung
- Quantencomputer
Das übliche fünfstellige Nummerierungssystem Kategorie (0-9) Gattung (A-E) Kennung 901-999 wurde um eine vorangestellte 1 erweitert und so ist das Nummerierungssystem nun nicht nur fünf-, sondern zum Teil sechsstellig. Zum Beispiel lautet die Güterlistennummer von Quantencomputern 4A1906.
Die Änderungen sind am 23. Juli 2024 in Kraft getreten.
In Advantage Compliance wird das Feld “Ausfuhrlistennummer” auf 6 Zeichen erweitert und Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt. In Advantage Customs sind keine Anpassungen erforderlich!
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/243/VO.htm
Was ist neu?
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