Für viele Unternehmen war wohl der Krieg in der Ukraine und seine politischen und wirtschaftlichen Folgen bestimmend. Dennoch haben auch Rechtsprechung und Gesetzgebung nicht stillgestanden und zu neuen Entwicklungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht geführt. Insbesondere das neue ATLAS Release 9.1 bringt zum Sommer große Veränderungen mit sich. 

Wir geben Ihnen hier einen schnellen Überblick über die wichtigsten Änderungen. 

What's New? Änderungen in Zoll und Außenwirtschaft in 2023 1

Update Fachseminar Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Erhalten Sie in 60 Minuten einen komplett softwareunabhängigen und praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel. 
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Tarifierung / Warennummern

Nach umfangreichen Änderungen 2022 sind zum Jahreswechsel nur kleinere Anpassungen erfolgt:

  • Kombinierte Nomenklatur: Änderungen in den Kapiteln 08, 25, 26, 28, 29, 44, 76. Die umfangreichsten Änderungen erfolgen in den Kapiteln 84 und 85. Details entnehmen Sie der Korrelationstabelle.
  • Warenverzeichnis: die Änderungen für die Außenhandelsstatistik umfassen diesmal “nur” 13 Seiten statt über 120 zum vergangenen Jahreswechsel. Unterstützung bietet die Warenverzeichnis Suchmaschine.

Import

  • Wegfall Einheitspapier bei der Einfuhr: Mit dem 1.1.2023 sind Einfuhrzollanmeldungen grundsätzlich elektronisch abzugeben. Allerdings ist das Einheitspapier damit noch nicht gänzlich digital ersetzt. Informationen finden Sie in unserem Infobeitrag.
  • Elektronische Gestellungsmitteilung bei Einfuhren aus der Schweiz: Seit 1. Januar ist die Abgabe einer SumA über das ATLAS Modul notwendig. Für das Versandverfahren ergeben sich keine Änderungen.
  • ICS2: im März geht die zweite Phase des neuen EU-Importsystems für die Luftfracht an den Start. Ab dann sind Vorabanmeldungen nicht nur für Post- und Kurierdienste notwendig, sondern für alle Warensendungen. Verpflichtend werden die Regelungen zum 31.10.2023. Weitere Informationen zu ICS2 stellen wir Ihnen in unserem Wissensartikel ICS bereit.

ATLAS AES 3.0

Mit der Umstellung auf AES 3.0 im Juli 2023 werden die europäischen Anforderungen des Unionszollkodex nun in der nationalen IT-Schnittstelle ATLAS umgesetzt. Hiervon sind alle Ausführer betroffen, denn die Änderungen sind massiv. Beispiele:

  • Neue Struktur: es erfolgt eine Aufteilung auf Kopf-, Sendungs- und Positionsebene.
  • Codelisten: um die neuen Datenelemente abbilden zu können, wurden die Codelisten umfangreich ausgebaut und diversen Änderungen unerzogen.
  • LRN/MRN: mit der neu geschaffenen Local Reference Number soll die Zollanmeldung bis auf ihren Ursprung zurückverfolgt werden können. Sie ersetzt die bisherige Bezugsnummer und ist verplichtend. Die Master Reference Number erfährt eine Änderung in der Struktur.
  • Art der Anmeldung: Zukünftig existieren nur noch die Codierungen „EX“ und „CO“. Die Codierung „EU“ wurde abgeschafft.
  • Art der Ausfuhranmeldung: Die Systematik hinter der Ausfuhranmeldung basiert nicht mehr auf einer Buchstaben-Kombination, sondern auf einer achtstelligen Zahlenkombination.
  • Neue Beteiligte bzw. Beteiligtenkonstellation: es kommen vier neue Beteiligte in der Ausfuhranmeldung dazu (außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer, Versender, Beförderer, Lieferketten-Beteiligte). Der bisher an Stelle 4 angesiedelte Beteiligte für die passive Veredelung entfällt.
  • Bewilligungen, vUAs und vZTAs: Für jegliche Arten von Bewilligung ist zukünftig ein separates Datenfeld vorgesehen – und zwar sowohl au Kopf- als auch auf Positionsebene. Geplant ist, dass auf Kopfebene Bewilligungen und auf Positionsebene zollrechtliche Entscheidungen – angegeben werden.
  • Zusätzliche Daten müssen angegeben werden wie der nichtpräferenzielle Ursprung, Sicherheitsdaten oder das Kennzeichen des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels.

    Die Auswirkungen auf die operative Praxis sind groß, denn die Abwicklung wird inhaltlich umfangreicher, gewohnte Codes ändern sich und auf Grund der vielfältigen Änderungen werden sich auch Oberflächen in der für die Abwicklung verwendeten Zollsoftware verändern. Es ist also wichtig, sich rechtzeitig und intensiv mit den Veränderungen auseinanderzusetzen.

    dbh begleitet ihre Kunden intensiv durch die anstehenden Änderungen und bietet eine zweigeteilte Seminarreihe: tiefgehende theoretische Fachseminare zu AES und NCTS (diese sind softwareunabhängig und daher auch für Nicht-dbh-Kunden geeignet) und praktische Anwenderschulungen in Advantage Customs.

    Versand / NCTS Phase 5

    Ebenfalls zum 16.07. endet die weiche Migration beim NCTS Versandverfahren. Auch hier werden umfangreiche Änderungen auf Unternehmen zukommen wie z. B.

    • Neuer Nachrichtenaufbau in vier Ebenen: Kopfebene, Sammelsendung, Einzelsendung, Warenpositionsebene
    • Neue Rollen von Zollstellen: die Rollen werden spezifiziert nach Unterwegs-Zollstelle, Versand- und Ausgangszollstelle
    • Neue Codelisten auf allen Ebenen
    • MRN: die Master Reference Number auf Anmeldungs-/Kopfebene enthält zukünftig eine Verfahrenskennzeichnung.
    • Warennummer: Nach bisherigem Versandrecht ist die Angabe der Warennummer in der Versandanmeldung freiwillig. Mit NCTS Phase 5 wird die sechsstellige Warennummer (HS-Code) ein Pflichtfeld. Bei Verknüpfung mit einem Ausfuhrverfahren ist die achtstellige
      Warennummer anzugeben.
    • Beteiligtenkonstellationen: Es kommen mit dem Beförderer und den Lieferkettenbeteiligten weitere Beteiligte hinzu.
    • Änderung bei der Art der Anmeldung: Es ist anzugeben, in welchem Versandverfahren die Waren befördert
      werden (T1 / T2 / Carnet TIR). Carnet TIR bekommt ein eigenes Datenfeld.

    Verbrauchssteuern EMCS 2.5

    Mit dem EMCS Release wird die Verbrauchssteuer-Systemrichtlinie umgesetzt, die zum 19.02.2023 in Kraft tritt. Dreh- und Angelpunkt ist die Abbildung des innergemeinschaftlichen Versands bereits im Abgangsland versteuerter verbrauchssteuerpflichtiger Waren in EMCS. In diesem Zuge wird das vereinfachte Begleitdokument VBD durch ein elektronisches Dokument (v-e-VD Vereinfachtes elektronisches VerwaltungsDokument) ersetzt. Darüber hinaus werden vier neue Rechtspersonen eingeführt: Zertifizierter Empfänger, Zertifizierter Empfänger im Einzelfall, Zertifizierter Versender, Zertifizierter Versender im Einzelfall.

     

    Vereinigtes Königreich (UK)

    Still ist es geworden rund um den Brexit… und es gibt weitere Verschiebungen:

    • Meldepflichten bei der Verzollung auf Ende 2023
    • Ersatz des CE-Zeichens auf Ende 2024