Einfacher, weniger betrugsanfällig und die Vorteile des Binnenmarktes besser nutzen können, das sind die Ziele der Mehrwertsteuer-Reform der Europäischen Union. Dazu hat die EU kurzfristige Maßnahmen, sogenannte “Quick Fixes” zum 01.01.2020 beschlossen.
Hintergründe zur Umsatzsteuerreform 2020
Betroffen sind alle Unternehmen, die am Warenverkehr im Binnenmarkt mit grenzüberschreitenden Umsätzen teilnehmen. Die Reform wird ohne Übergangsfristen umgesetzt, so dass der Gesetzgeber bis zum 01.01.2020 die Anforderungen des Art. 45a DVO EU Nr. 282/2011 in nationale Gesetze umsetzen muss.
Welche Änderungen sind zu erwarten?
In unserem Hintergrund erläutern wir, was sich hinter den fünf Quick Fixes verbirgt, welche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen in Zukunft gelten und welche Anpassungen es bei den Regelungen zu Buch- und Belegnachweisen geben wird. Darüber hinaus betrachten wir die Auswirkungen bei Lieferungen über Konsignationsläger und bei Reihengeschäften.