EVFTA: EU-Vietnam Freihandelsabkommen
Das Abkommen erhält nach der Ratifizierung durch die beteiligten Länder am 1. August 2020 seine Gültigkeit. Das gleichzeitig vereinbarte Investitionsschutzabkommen wurde ebenfalls von den Parlamenten ratifiziert und tritt gemeinsam mit EVFTA am 1. August 2020 in Kraft.
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam tritt in Kraft
Das Abkommen erhält nach der Ratifizierung durch die beteiligten Länder am 1. August 2020 seine Gültigkeit. Das gleichzeitig vereinbarte Investitionsschutzabkommen wurde ebenfalls von den Parlamenten ratifiziert und tritt gemeinsam mit EVFTA am 1. August 2020 in Kraft. Damit erhält Vietnam neben Waren und Dienstleistungen auch Kapital und Technologie aus Europa. Obwohl beide Abkommen schon ab 2020 gelten, müssen die Beteiligten einige Übergangsfristen bis zur endgültigen Umsetzung beachten.
Welche Waren umfasst das Abkommen?
Die mit dem Freihandelsabkommen verbundene Zollfreiheit betrifft sowohl Importe als auch Exporte von Waren und Dienstleistungen. Europäische Exporteure können die verschiedenen zollfreien Produkte der Liste mit dem Übergangsfristen entnehmen. Außerdem verzichtet die EU auf die Einfuhrzölle für Produkte wie:
- Elektroartikel
- Schuhe
- Textilien und Bekleidung
- Kaffee
- Reis
- Meeresfrüchte
- Möbel
- Telefonsets
Das Ziel des Handelsabkommens sind die Förderung einer globalen Wertschöpfung und ein erhöhter Export und Import von Textilprodukten, Maschinen, Kosmetik, Arzneimitteln, Meeresfrüchten und landwirtschaftlichen Produkten zwischen den Handelspartnern Vietnam und Europa. Vor allem Deutschland als größter Exporteur innerhalb der EU profitiert von dem Freihandelsabkommen.
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Welche Übergangsfristen gibt es?
Das Freihandelsabkommen beinhaltet die Abschaffung von 99 % aller Zölle auf Warenlieferungen zwischen der EU und Vietnam. 71 % der Einfuhrzölle auf vietnamesische Produkte fallen sofort mit Inkrafttreten des Abkommens weg. Die restlichen 29 % der Zölle werden in den nächsten sieben Jahren abgeschafft.
Vietnam verzichtet ab dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens auf 65 % aller Einfuhrzölle auf europäische Waren. So unterliegen unter anderem ein Großteil der Instrumente und Messgeräte und circa 70 % aller Textilien und Bekleidungsstücke ab August 2020 der Zollfreiheit.
Für die folgenden Produkte gelten verschiedene Fristen bis zur vollständigen Abschaffung der Zölle:
- Kraftfahrzeuge: Ab 2030 vollständige Zollfreiheit.
- Kfz-Zubehör: Ab 2027 liegen die Zölle bei 0,00 Euro.
- Anlagen, Maschinen und Elektronik: Der größte Teil der Produkte unterliegt ab Inkrafttreten des Handelsabkommens dem Freihandel. Ansonsten stufenweise Absenkung der Zölle bis zur kompletten Zollfreiheit zwischen 2025 und 2027.
- Chemikalien: Circa 70 % aller Chemikalien sind sofort zollfrei. Ansonsten stufenweise Absenkung der Zölle. Je nach Produkt beginnt der Freihandel in den Jahren 2023, 2025 oder 2027.
- Pharmazeutika: Circa 50 % aller Pharmazeutika sind sofort zollfrei. Ansonsten vollständiger Freihandel ab 2027.
- Wein und Spirituosen: Phasenweise Absenkung der Zölle mit vollständiger Abschaffung bis 2027.
- Möbel: Zollfreiheit ab dem Jahr 2023.
- Beförderungsmittel: Zoll 0,00 Euro ab dem Jahr 2030.
- Steine, Keramik und Porzellan: Je nach Produkt Zollfreiheit ab 2025, 2027 oder 2030.
- Tiere und landwirtschaftliche Erzeugnisse: Kompletter Freihandel entweder nach Inkrafttreten des Handelsabkommens oder stufenweise ab 2025, 2027, 2030 oder nach Kontingent.
Welche Vorteile bietet das Abkommen?
Bisher werden mehr Produkte aus Vietnam in die EU importiert als umgekehrt. Das könnte sich mit dem Freihandelsabkommen jedoch ändern. Die Zollfreiheit für Maschinen, Medizintechnik sowie chemische und pharmazeutische Produkte ist vor allem für deutsche Unternehmen interessant und kann neue Absatzmärkte erschließen und den Umsatz erhöhen. Dafür sorgt auch die Regelung, dass Unternehmen aus der Europäischen Union Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erhalten, sobald ein festgelegtes Volumen überschritten wird. Dadurch können beispielsweise europäische Hersteller von Pharmazeutika an öffentlichen Ausschreibungen des vietnamesischen Gesundheitsministeriums teilnehmen, da die bestellten Arzneimittel nicht mehr ausschließlich im Inland hergestellt werden müssen.
Die europäischen Verhandlungspartner heben außerdem die mit dem Handelsabkommen verbundenen Vereinbarungen über gemeinsame Standards zu Arbeitsrecht, Umweltschutz und sozialer Entwicklung hervor. Vor allem die Bewilligung freier Gewerkschaften wurde lange verhandelt und mit dem Abkommen schließlich umgesetzt. Auch die Verbote von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie die Vorgaben zu Klimaschutz und Artenschutz sollen dafür sorgen, dass sich die Hersteller an die EU-Standards halten.
Hier finden Sie eine Guideline zum Abkommen (Englisch) zwischen den Handelspartnern.
EVFTA: Was muss ich beim Export beachten?
Europäische Hersteller müssen bei dem Export von Waren an vietnamesische Geschäftspartner beachten, dass gemäß den Ursprungsregeln nur die Erklärung eines im REX-System registrierten Ausführers akzeptiert wird. Dieser Hinweis ist deshalb wichtig, weil sich in der ursprünglichen Übersetzung des Freihandelsabkommens zu den Ursprungsregeln ein Fehler befindet. Hier ist die Rede von ermächtigten Ausführern, die eine Erklärung zum Ursprung der Ware abgeben dürfen. Das ist jedoch nicht richtig, sondern es muss sich bei einem Warenwert ab 6.000 Euro um registrierte Ausführer handeln. Bei einem geringeren Gesamtwert der Warensendung kann jeder Ausführer die Erklärung gemäß den Ursprungsregeln abgeben.
Was muss bei der Zollpräferenzbehandlung im Import beachtet werden?
Um eine Bewilligung für die zollfreie Einfuhr von vietnamesischen Waren zu erhalten, muss der Importeur die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorlegen. Die Warenverkehrsbescheinigung wird auch in Anhang VII von Protokoll Nr. 1 des Abkommens erwähnt. Dort wird die Bescheinigung jedoch Ursprungszeugnis genannt. Für Warensendungen mit einem Wert von unter 6.000 Euro genügt eine Ursprungserklärung, die von jedem Ausführer ausgestellt werden kann.
Bisher galt für den Import das Allgemeine Präferenzsystem (APS). Dieses System wird für einen Zeitraum von zwei Jahren parallel zu dem Freihandelsabkommen angewandt. Dabei darf im Rahmen des Handelsabkommens der Präferenzzoll der EU nicht höher ausfallen als die Zölle, die nach APS berechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum Jahr 2027.
Bezugnehmend auf die Zoll-Fachmeldung vom 28. August 2020 zu in Vietnam ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, deren Hintergrund mit einem guillochierten Überdruck in Blau statt in Grün versehen ist, hat die Europäische Kommission den vietnamesischen Behörden am 4. September 2020 eine Übergangsfrist hinsichtlich der Verwendung dieser nicht konformen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 gewährt.
Die Übergangsfrist gilt für Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 mit einem guillochierten Überdruck in Blau mit einer Seriennummer von AA000001 bis AA100000 bis zur Verfügbarkeit konformer Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 der AB-Serie bis zum 31. Dezember 2020. Diese können in der EU ausnahmsweise als gültiger Präferenznachweis anerkannt werden, sofern keine anderen Gründe dagegenstehen.
Nicht konforme Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, die nach dem 31. Dezember 2020 ausgestellt werden, werden aus technischen Gründen abgelehnt.
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