Über dreieinhalb Jahre nachdem die Briten für den Austritt aus der EU gestimmt haben und nach einigen Verschiebungen und vielen Streitereien tritt Großbritannien nun tatsächlich am 31.01.2020 mit einem Übergangsabkommen aus der EU aus. Das britische Parlament hatte am 22.01.2020 endlich per Gesetz den Austrittsvertrag verabschiedet und damit den Weg für einen endgültigen, geordneten Austritt geebnet.
Ab dem 01.02.2020 um 00:00 Uhr ist Großbritannien kein EU Mitglied mehr
Das Vereinigte Königreich verliert damit u.a. sämtliche Teilhabe- und Stimmrechte in den EU-Institutionen. Allerdings sorgt das Austritts- und Übergangsabkommen dafür, dass sich ansonsten praktisch bis Ende 2020 erst einmal nicht viel ändert.
In der Übergangsphase werden die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelt, die am 01.01.2021 in Kraft treten würden. Beziehungsweise am 01.01.2023, denn die Übergangsphase ist einmalig bis Ende 2022 verlängerbar.
Wichtigste Regelung: in der Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres bleibt erstmal fast alles beim Alten. Die Rechte der EU- Bürger in Großbritannien und die der Briten in der EU, die finanziellen Pflichten Londons nach dem Austritt und die Vermeidung einer harten Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland. Auch aus zollrechtlicher Sicht gibt es im Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erstmal keine Änderungen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: die Anerkennung von Ursprungswaren des Vereinigten Königreichs als EU-Ursprungsware wird im Übergangsabkommen nicht geregelt. Hier gilt es abzuwarten, was entschieden wird.
Jetzt nicht entspannt zurücklehnen!
Denn es kann immer noch am 31. Dezember 2020 zu einem “No-Deal-Brexit” kommen. Nämlich dann, wenn die Übergangsfrist nicht verlängert wird und kein Freihandelsabkommen zustandegekommen ist, das im Anschluss an das Übergangsabkommen in Kraft tritt.
Die Gespräche zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen in der Form eines Freihandelsabkommens sollen Anfang März 2020 beginnen. Hintergrundinformationen der EU-Kommission zu den Inhalten der anstehenden Verhandlungen finden Sie hier.
Und egal, wie die Verhandlungen ausgehen: Unternehmen werden sich auf Veränderungen einstellen müssen!
Der Brexit im Überblick
Informationen rund um den Brexit und seine Geschichte, sowie den aktuellen Stand der Verhandlungen in der Übergangsphase finden Sie unter www.dbh.de/brexit