Die britische Regierung setzt Zollformalitäten und Grenzkontrollen für Importware schrittweise um. Wie die britische Regierung am 11. März 2021 angekündigt hat, sollen die zunächst festgelegten Fristen deutlich verlängert werden:

Zollstelle

Die vereinfachte Zollanmeldung kann für Importe weiterhin nachgelagert eingereicht werden. Importhändler von Standardware müssen detaillierte Aufzeichnungen über die importierten Waren führen, können die tatsächliche Zollanmeldung aber bis zu 6 Monate später erledigen. Erst ab 1. Januar 2022 (vorher 1. Juli 2021) sind für alle Importe die Zollanmeldungen sofort zu erledigen und die Einfuhrabgaben sofort zu leisten.

Keine verzögerte Zollanmeldung für “Controlled Goods”

Händler, die kontrollierte Waren (Controlled Goods wie Alkohol, Tabak oder bestimmte Tiere und Pflanzenprodukte) nach Großbritannien bringen, sind weiterhin nicht für den Ansatz der verzögerten Zollanmeldung berechtigt. Sie müssen daher bei der Einreise der Waren nach Großbritannien eine vollständige Zollanmeldung abgeben. Auch zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Regelungen für Voranmeldungen und Dokumente bleiben weiterhin bestehen. Allerdings erfolgen notwendige Kontrollen zunächst weiter am Bestimmungsort und erst ab dem 1. Januar 2022 direkt an den Grenzkontrollstellen.

Für alle anderen Warengruppen finden bis auf weiteres keine physischen Warenkontrollen statt – diese beginnen je nach Sicherheitseinstufung erst ab dem 1. Januar 2022, dafür dann direkt an den jeweiligen Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP). Eine phytosanitäre Überwachung in Form von Voranmeldungen und Gesundheitsdokumenten wird schrittweise ab dem 1. Oktober 2021 eingeführt.

Umfassende Sicherheitserklärungen (Safety and Security Declarations) sind ab dem 1. Januar 2022 erforderlich.

Sämtliche Details zu Zollformalitäten und Grenzkontrollen stellt Großbritannien im “Border Operating Model” bereit, das entsprechend angepasst wird.