Elektronischer Austausch von Lieferantenerklärungen jetzt noch einfacher!
eBVZH-Schnittstelle
Wir haben die einheitliche eBVZH-Schnittstelle zum elektronischen Austausch von Lieferantenerklärungen in Advantage Compliance Präferenzmanagement integriert. Mit dieser Schnittstelle werden Sie den gestiegenen Anforderungen an die Dokumentation von Ursprungseigenschaften im Präferenzrecht gerecht. Gleichzeitig hilft der gemeinsame Standard, die Prozesse schlank zu halten.
Die Schnittstelle hilft Ihnen bei der Verwaltung ihrer Lieferantenerklärungen, egal ob Sie diese ausstellen oder erhalten. Als dbh Kunde profitieren Sie direkt vom neuen Standard.
Ihre Vorteile dank eBVZH-Schittstelle
Advantage Compliance Präferenzmanagement unterstützt die neue eBVZH-Schnittstelle und integriert damit das standartisierte Format zum Datenaustausch bei Lieferantenerklärungen. Nutzen Sie die Vorteile:
- Effizientere Prozesse
- Automatisierte Prozesse
- Vereinfachte Kontrolle
- Rechtskonforme Nachweise
- Einfachere Verwaltung von Lieferantenerklärungen
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FAQ: Die eBVZH-Schnittstelle
Was ist die eBVZH-Schnittstelle?
Die sogenannte „eBVHZ Schnittstelle“ ist ein von den Mitgliedern des BVZH (Bundesverband der Zollsoftware Hersteller) vereinbarter Standard. Darin wird beschrieben, wie Lieferantenerklärungen von einem EDV-System zu einem anderen ausgetauscht werden sollen.
Was ist das Ziel des eBVZH-Standards?
Ursprungsnachweise wie Lieferantenerklärungen sind wesentliche Bausteine zur Begründung von Ursprungseigenschaften. Sie sind häufig unverzichtbare Voraussetzung für die Ausstellung von Ursprungsnachweisen und somit auch Voraussetzung für die Erlangung von Präferenzzollsätzen. Bisher gab es keinen vereinbarten Standard, wie die Lieferantenerklärungen in elektronischer Form übergeben werden sollen. Daher gibt es derzeit zahlreiche bilaterale Schnittstellen und Formate. Das ändert sich jetzt mit dem neuen eBVZH-Standard.
Welche Vorteile bietet die eBVZH-Schnittstelle?
Lieferanten müssen häufig Lieferantenerklärungen für eine Vielzahl ihrer Kunden ausstellen. Für die Übergabe dieser Lieferantenerklärung an den Kunden gibt es neben der ursprünglichen Papierform eine Unzahl bilateraler Lösungen in elektronischer Form (Schnittstellen). Es kommt also recht häufig vor, dass ein Lieferant verschiedenste Schnittstellenformate und Technologien bedienen muss, um Lieferantenerklärungen zuzustellen. Für die Anforderer der Lieferantenerklärung ist die Lage ebenso unübersichtlich: je nach Vereinbarung mit dem Lieferanten müssen Lieferantenerklärungen in verschiedenster Form entgegen genommen werden.
Diese Vielfalt stellt somit auch ein Hindernis bei der Automatisierung der Annahme und Kontrolle von Lieferantenerklärungen dar.
Durch die Nutzung eines einheitlichen Formates bei allen Beteiligten lässt sich diese Vielfalt reduzieren, sowohl für den, der Lieferantenerklärungen bereitstellen muss als auch für den, der diese Erklärungen erhält. Die Umstellung vom Papier- auf elektronische Verfahren wird beschleunigt. Die Automatisierung der Prozesse beim Eintreiben von Lieferantenerklärungen erhält einen Schub.
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