
Entwaldungsverordnung – Grundlagen
Ab Dezember 2025 müssen Unternehmen, die Waren im- und exportieren, die unter die Entwaldungsverordnung (EUDR) fallen, nachweisen, dass Ihre Waren nicht auf entwaldeten Flächen produziert wurden.
Das betrifft sowohl Produzenten als auch Unternehmen, die diese Produkte/Rohstoffe importieren oder weiterverarbeiten. Betroffen sind Produkte, als auch die Rohstoffe selbst, die Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja oder Holz enthalten.
Die Verordnung wird somit weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen verschiedenster Branchen haben. Doch was bedeutet die EUDR konkret für Unternehmen, und wer ist von welchen Pflichten betroffen?
Gemeinsam mit Expert:innen der Rechtsanwaltsgesellschaft Baker Tilly bieten wir unseren Kunden ein kostenfreies Grundlagen Info-Event zur Entwaldungsverordnung an.
Zur inhaltlichen Vorbereitung des Events übermitteln Sie uns bitte im Vorfeld mit der Anmeldung Ihre konkreten Fragestellungen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
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