Advantage Customs FAQs
Hier finden Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen. Die Fragen und Antworten sind unterteilt nach einem fachlichen und technischen Teil, sowie darunter eine verfahrenstechnische Aufteilung. Unsere Handbücher finden Sie ganz unten auf der Seite: Handouts Advantage Customs Anwenderschulungen
Sie finden in der Aufstellung nicht Ihre benötigte Lösung?
Dann wenden Sie sich bitte an unser Support Team. Die Kolleginnen und Kolleginnen sind Mo-Fr 08:00-17:00 Uhr unter support@dbh.de oder 0421 30902-22 erreichbar.
Fachliche Fragen
Sie haben spezifische fachliche Fragestellungen? Hier finden Sie wiederkehrende Fragestellungen aus dem ATLAS Verfahrensbereich NCTS Beendigung und Versanderöffnung, sowie AES Ausfuhranmeldung.
AES 3.0 und NCTS 2 übergreifend
Allgemein
Ab wann muss in den neuen Oberflächen gearbeitet werden?
Wenn Sie in unserem ASP-Betrieb arbeiten, können Sie die neuen Oberflächen bereits sehen und auch testen. Erst mit der ATLAS-Nachrichtenumstellung, über die wir Sie mind. 2 Wochen im Voraus informieren werden, müssen Sie die neuen Oberflächen AES 3.0 und NCTS 2 nutzen, um Vorgänge an ATLAS zu senden.
Werden die vorhandenen Ausfuhranmeldungen in die neue Ansicht überspielt, damit man daraus kopieren kann?
Nein, die vorhandenen Ausfuhranmeldungen aus den alten Ansichten werden nicht in die neuen Ansichten überspielt. In den neuen Oberflächen müssen neue AES 3.0 bzw. NCTS 2 Vorgänge erstellt werden, die dann kopiert werden können.
Hat man in den neuen Oberflächen Zugriff auf alte Kopiervorlagen?
Nein, Kopiervorlagen müssen in den neuen Oberflächen neu angelegt werden.
Kann man auch nach der Umstellung noch auf die alten Vorgänge zugreifen?
Ja, Sie können sich weiterhin die alten Vorgänge in den alten Übersichten anzeigen lassen.
Besteht auch in den neuen Oberflächen weiterhin der Zugriff auf vorhandene Stammdaten wie Geschäftspartner, Bewilligungen, Artikel, etc.?
Der Zugriff auf die Stammdaten bleibt wie gewohnt bestehen.
NCTS Beendigung
Allgemein
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Wirtschaftsbeteiligter ein Versandverfahren zu beenden?
Um als zugelassener Empfänger ein Versandverfahren beenden zu können, ist eine von der Zollbehörde (zuständigem Hauptzollamt) erteilte Bewilligung erforderlich. Zusätzlich werden in der Bewilligung Übergabeorte zugehörig zu den Bestimmungszollstellen festgelegt. Diese Übergabeorte werden von der Zollbehörde mit einer Kennung definiert (Stelle 01-02: Großbuchstaben, Stelle 03-04: Laufende Nummer ’01’-’99’)
Welche Schritte sind notwendig, um als Wirtschaftsbeteiligter ein Versandverfahren zu beenden?
Zunächst erstellt der zugelassene Empfänger in dem Vorgangsbearbeiter “Ankunftsanzeige” die Ankunftsanzeige des Versandverfahrens unter der Angabe der MRN (Master Reference Number). Die Bestimmungszollstelle übermittelt die Entladeerlaubnis an den zugelassenen Empfänger. Nach der Prüfung der Waren und den Zustand der Verschlüsse übermittelt der zugelassener Empfänger das Ergebnis im Entladekommentar an die Bestimmungszollstelle. Mit einer Statusmitteilung der Bestimmungszollstelle wird das Versandverfahren für beendet erklärt. Der Inhaber des Versandverfahrens bzw. gegebenenfalls der Vertreter wird automatisiert über die Erledigung des Versandverfahrens mit der Erledigungsnachricht informiert. Außerdem werden die Sicherheitsleistungen freigegeben.
Hinweis: Im Ereignisfall oder bei Unregelmäßigkeiten sind abweichende Prozesse zu beachten.
Was passiert mit den Waren nach der Versandbeendigung?
Nach dem Abschluss der Versandbeendigung wird gemäß der Informationen aus dem Entladekommentar eine Verwahrungsmitteilung an den zugelassenen Empfänger übermittelt. Alle Positionen der Versandanmeldung erhalten eine Registriernummer (ATB) und Positionsnummer. Die Anmeldefrist mit Beginn der Verwahrung beträgt 90 Tage.
Ankunftsanzeige
Wann wird eine Ankunftsanzeige durch den zugelassenen Empfänger übermittelt?
Der zugelassene Empfänger übermittelt die Ankunftsanzeige an die Bestimmungszollstelle unmittelbar nach der Ankunft der beförderten Waren am bewilligten Übergabeort (Zusätzliche Kennung). Die Ankunftsanzeige ist vor dem Entladen zu übermitteln, d.h. Raumverschlüsse oder Packstückverschlüsse wurden nicht entfernt.
Was ist bei offensichtlichen Verschlussverletzungen oder weiteren bei der Ankunft festgestellten Unregelmäßigkeiten durch den Empfänger zu tun?
Der zugelassene Empfänger lehnt die Übernahme der Waren ab und hält direkt Rücksprache mit der Bestimmungszollstelle (übliche Mittel der Bürokommunikation). Die Ankunftsanzeige wird nur nach Absprache übermittelt.
Was ist ein Ereignis während eines Versandvorgangs?
Ein Ereignis kann aus einem Vorfall (z.B. Unfall), einer Umladung auf ein neues Beförderungsmitte oder neu angebrachten Verschlüssen bestehen. Die Ereignisse werden auf dem Versandbegleitdokument vermerkt.
Was bedeutet die Meldung eines Ereignisses in der Ankunftsanzeige?
Bisher wurde lediglich mit einem Kennzeichen “Ereignis” gemeldet, ob während des Versands ein Ereignis eingetreten ist. (siehe Vermerke auf dem Versandbegleitdokument) Während der Übergangsphase von NCTS 2 Phase 4 zu Phase 5 ist es notwendig, dass der zugelassene Empfänger weiterführende Informationen zum Ereignis in der Ankunftsanzeige angibt. Dazu gehören die Art des Unterwegsereignisses, Datum, Ort und die zuständige Behörde. Zusätzlich sind bei einer Umladung auf ein neues Beförderungsmittel oder der Anbringung von neuen Verschlüssen die Angaben notwendig.
Gibt es eine LRN in der Ankunftsanzeige?
Die LRN wird durch den Nachrichtenersteller der Versandanmeldung vergeben, damit wird in der Ankunftsanzeige zur Identifikation lediglich die MRN an ATLAS übermittelt. Als Referenz innerhalb von AC kann eine Bezugsnummer für die Ankunftsanzeige vergeben werden.
Welche Angaben sind in einer Ankunftsanzeige ohne Unterwegsereignis verpflichtend?
Die folgenden Angaben sind in einer Ankunftsanzeige ohne Unterwegsereignis verpflichtend zu melden: MRN, Datum und Zeit der Ankunft (mit zugehöriger Zeitzone), Ereigniskennzeichen, Bewilligung (Art und Bewilligungsnummer), tatsächliche Bestimmungszollstelle, Zugelassener Empfänger (Identifikationsnummer und Niederlassungsnummer), Ansprechpartner des zugelassenen Empfängers (Name und Telefon) und die Zusätzliche Kennung des Warenortes.
Was ist die Zusätzliche Kennung zum Warenort?
Die Zusätzliche Kennung ist der Übergabeort, der in der Bewilligung zum zugelassenen Empfänger definiert ist. Die Übergabeorte sind in den AC-Stammdaten unter dem Menüpunkt “Stammdaten” – “SumA/NCTS-Empfang” – “Ladeorte” zu finden.
Muss ein Ansprechpartner am Warenort angegeben werden?
Der Ansprechpartner bzw. beauftragte Sachbearbeiter für die Betreuung des Warenortes ist nur anzugeben, wenn dieser vom Ersteller der Ankunftsanzeige abweicht.
Entladeerlaubnis
Wann wird eine Entladeerlaubnis durch die Bestimmungszollstelle erteilt?
Die Bestimmungszollstelle übermittelt dem zugelassenen Empfänger die Entladeerlaubnis in der Regel automatisiert.
Die Bestimmungszollstelle unterbricht diesen Automatismus mit der Einstellung von Wartezeiten nur, wenn sie für einen bestimmten Zeitraum beabsichtigt, Kontrollmaßnahmen anzuordnen und durchzuführen.
Wann wird eine Entladeerlaubnis nicht automatisiert erteilt?
Die Entladeerlaubnis ist stets durch einen zuständigen Zollbeamten manuell zu erteilen, wenn von der Bestimmungszollstelle bereits Unregelmäßigkeiten in ATLAS-Versand dokumentiert wurden.
Was wird in der Entladeerlaubnis übermittelt?
Mit der Entladeerlaubnis wird dem zugelassenen Empfänger die Erlaubnis zur Entladung erteilt. In der Nachricht werden die Inhalte der Versandanmeldung übertragen.
Entladekommentar
Wann wird ein Entladekommentar durch den zugelassenen Empfänger übermittelt?
Nach der Prüfung der Waren und den Zustand der Verschlüsse übermittelt der zugelassene Empfänger das Prüfungsergebnis an die Bestimmungszollstelle. Der Entladekommentar ist spätestens am dritten Tag nach Erhalt der Entladeerlaubnis zu übermitteln.
Was wird im Entladekommentar angegeben?
Wenn die Daten beim Entladen stimmig zur Versandanmeldung vorlagen, wird Konform und Zustand der Verschlüsse in Ordnung gemeldet. Wenn Unstimmigkeiten durch den Empfänger festgestellt werden, sind die Abweichungen (zum Beispiel: abweichende Warennummer, Mehr- bzw. Fehlmengen oder fehlende Packstücke) in die zugehörigen Datenfelder anzugeben. Die übermittelten Informationen sind für die sich an die Beendigung des Versandverfahrens anschließende vorübergehende Verwahrung maßgeblich.
Welche Angaben sind in einem Entladekommentar ohne Unstimmigkeiten verpflichtend?
Die folgenden Angaben sind in einem Entladekommentar ohne Unstimmigkeiten verpflichtend zu melden: MRN, Tatsächliche Bestimmungszollstelle, Zugelassener Empfänger (Identifikationsnummer und Niederlassungsnummer) und das Kennzeichen “Konform”. Wenn in der Versandanmeldung Verschlüsse verwendet wurden, ist auch der Zustand der Verschlüsse zu übermitteln.
Ist allein das Eintreffen der Nachricht E_DES_PER ein Indiz für die Entladeerlaubnis oder muss die Nachricht inhaltlich ausgewertet werden?
Mit der Nachricht E_DES_PER „Entladeerlaubnis“ wird die Erlaubnis zur Entladung erteilt.
Was ist bei offensichtlichen Verschlussverletzungen oder Unregelmäßigkeiten wie VuB-Verstößen durch den Empfänger zu tun?
Es ist keine automatische Bearbeitung und Entladung erlaubt. Der zugelassene Empfänger hält direkt Rücksprache mit der Bestimmungszollstelle (übliche Mittel der Bürokommunikation).
Bekommt der Wirtschaftsbeteiligte eine Antwort zu dem Entladekommentar von der Bestimmungszollstelle?
Grundsätzlich ist der Entladekommentar die letzte ausgehende Nachricht an die Bestimmungszollstelle im Prozess Versandbeendigung. Als Antwort auf den Entladekommentar kann eine Rückweisungsnachricht oder Statusmeldung an den Wirtschaftsbeteiligten übermittelt werden. Mit Erhalt der Statusmeldung “361 – Beendigung abgeschlossen” gilt die Versandbeendigung als abgeschlossen.
NCTS Versanderöffnung
Versandanmeldung
Wie viele Einzelsendungen dürfen pro Sammelsendung erfasst werden?
Während der EU-weiten Übergangszeit von NCTS Phase 4 auf Phase 5 kann nur eine Einzelsendung pro Sammelsendung übermittelt werden. Das bedeutet, dass die Angabe von abweichenden Elementen innerhalb der Einzelsendung unzulässig ist.
Was ist die LRN?
Die LRN ist die Local Reference Number und dient als Bezugsnummer für die Versandanmeldung. Zwischen Entgegennahme und Annahme dient die LRN in Kombination mit der EORI-Nummer des fachlichen Nachrichtenerstellers als vorläufige Identifizierung eines Versandvorgangs.
Wie viele Stellen darf die LRN haben?
Das Format ist auf an..22 beschränkt. Damit sind maximal 22 Stellen erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen "Art der Anmeldung" und "Art der Versandanmeldung"?
Die “Art der Anmeldung” gibt an, in welchem Versandverfahren die Waren befördert werden. Die “Art der Versandanmeldung” gibt an, ob ein Normalverfahren oder ein vereinfachtes Verfahren, ggf. mit der Verwendung besonderer Verschlüsse in Anspruch genommen wird.
Art der Anmeldung | Erläuterung |
---|---|
T | Versandanmeldung T- Gemischte Sendungen aus T1- und T2-Waren oder aus T1- und T2F-Waren, die – für jede Warenart getrennt – auf Positionsebene aufgeführt sind. |
T1 | Versandanmeldung T1 Waren, die im externen Unionsversandverfahren/gemeinsamen Versandverfahren befördert werden sollen. |
T2 | Versandanmeldung T2 Waren, die – soweit nicht das T2F-Verfahren vorgeschrieben ist – im internen Unionsversandverfahren befördert werden sollen. |
T2F | Versandanmeldung T2F Waren, die zwischen Teilen des Zollgebiets der Union, in denen die Richtlinie 2006/112/EG Anwendung findet, und den Teilen des Zollgebiets der Union, in denen diese Richtlinie nicht gilt (siehe Art. 6 Richtlinie 2008/112/EG), im internen Unionsversandverfahren befördert werden sollen. |
TIR | Versandanmeldung für Waren, die im TIR (Transports Internationaux Routiers) befördert werden sollen. |
Art der Versandanmeldung | Erläuterung |
---|---|
00 | Versandanmeldung zum Normalverfahren |
10 | Versandanmeldung zum vereinfachten Verfahren ohne Verwendung besonderer Verschlüsse |
11 | Versandanmeldung zum vereinfachten Verfahren mit Verwendung besonderer Verschlüsse |
Was ist die Carnet-TIR-Nummer?
Eine Carnet-TIR-Nummer ist auf dem Carnet-TIR-Heft angegeben. Eine Carnet-TIR-Verfahren ist ein Versandverfahren zur flexiblen Warenbeförderung zwischen den Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens (Art der Anmeldung “TIR”).
Wozu dient die Angabe der Sicherheit?
Die Angabe der Sicherheit erfolgt, wenn die Versandanmeldung Daten der summarischen Eingangs- und/oder Ausgangsanmeldung enthält.
Was ist der Indikator für einen reduzierten Datensatz?
Ein reduzierter Datensatz darf angemeldet werden, wenn die Beförderung über den See- oder Luftweg erfolgt.
Was ist der Indikator für besondere Umstände?
Codiertes Element zur Bezeichnung der vom betreffenden Wirtschaftsbeteiligten geltend gemachten besonderen Umstände, das nur im Zusammenhang mit einer summarischen Ausgangsanmeldung steht. Nach der EU-weiten Übergangszeit von NCTS-P4 auf NCTS-P5 ist die Angabe des Wertes ‘XXX’ nicht möglich, da es sich um einen Wert für das Datenmapping während der Übergangszeit von NCTS-P4 auf NCTS-P5 handelt.
Ist die Angabe eines Lieferketten-Beteiligten eine Pflichtangabe?
Nein, die Angabe eines Lieferketten-Beteiligten als zusätzlicher Wirtschaftsbeteiligter ist keine Pflichtangabe.
Wann ist die Angabe des Beförderers erforderlich?
Die Angabe des Beförderers ist erforderlich, wenn im Feld “Sicherheit” der Wert ‘1’, ‘2’ oder ‘3’ angemeldet wird und der Inhaber des Versandverfahrens nicht identisch ist.
Wann ist die Angabe des Versenders erforderlich?
Die Angabe des Versenders auf Sammelsendungsebene ist erforderlich, wenn das Feld “KOPF / Sicherheit” mit einem der Werte ‘2 Versandanmeldung enthält zugleich sicherheitsrelevante Daten einer ASumA (EXS)’ ,oder ‘3 kombinierte Versandanmeldung enthält zugleich sicherheitsrelevante Daten einer ASumA (EXS) und einer ESumA (ENS)’ angegeben wird.
AES Eröffnung
Ausfuhranmeldung
Was bedeutet Kompatibilitätsmodus von AES 2.4 auf AES 3.0?
In den ersten Kundengesprächen Ende 2022 haben wir festgestellt, dass die fachlichen Anforderungen mit AES 3.0 in Kombination mit Schnittstellen-Integrationen in ERP Systemen für unsere Kunden eine große Herausforderung darstellt. Des Weiteren wird es aufgrund der komplexen Migration in die neue Oberflächen zu Beginn nicht mit allen bekannten Funktionen zur Verfügung gestellt werden können (z.B. Datawarehouse, Benutzerdefinierte Aktionen, Nutzung von Druckdaten und die Anbindung an Sanktionslisten und Exportkontrolle).
Aus diesem Grund wurde seit November 2022 an einem Kompatibilitätsmodus gearbeitet, der aus dem AES 2.4 Bearbeiter mögliche Hauptanwendungsfälle an den neuen AES 3.0 Bearbeiter übergibt, um zunächst die legalen Anforderungen des Zolls bereitzustellen. Dieser Kompatibilitätsmodus ist dann zu verwenden, wenn die Schnittstellen-Umsetzungen nicht so schnell durchgeführt werden können oder einer der genannten Funktionen noch nicht vorhanden ist. Die neuen Funktionen werden sukzessive je Wartungsfenster ausgeliefert und darüber auch selbstverständlich informiert. Die angebotenen Kundenschulungen werden auch dahingehend unterschieden, um Ihnen eine möglichst spezifische und gezielte Umstellung zu bieten.
Der Kompatibilitätsmodus wird zu einem nächsten Release Advantage Customs (voraussichtlich innerhalb Release 20 (2024/2025) abgekündigt. dbh wird einen Termin über die dbh Nachrichten ankündigen.
Was ist der Unterschied zwischen "Art der Anmeldung" und "Art der Ausfuhranmeldung"?
Die “Art der Anmeldung” gibt an, in welchem Verfahren die Waren ausgeführt werden. Die Art der Ausfuhranmeldung gibt anhand einer neuen Systematik an, um welche Art der Anmeldung zum Ausfuhrverfahren mit Präzisierungen und ggf. Inanspruchnahme von Vereinfachungen es sich handelt, wobei sich hinter jeder der acht Teilstellen eine Fachlichkeit verbirgt.
Art der Anmeldung
Art der Anmeldung | Erläuterung |
---|---|
EX | Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Gütern außerhalb des Zollgebiets der Union |
CO | Handel von Unionsgütern zwischen Zollgebieten, welche nicht von den Verordnungen 2006/112/EC oder 2008/118/EC erfasst sind. |
Art der Ausfuhranmeldung
Stelle | Erläuterung |
---|---|
1. | Zeitpunkt der Abgabe der Anmeldung: 0=vorab, 1=nachträglich, 2=gesammelt |
2. | Grund: 0=ohne, 1=Korrektur, 2: Notfall-Verfahren, 3=Carnet-ATA |
3. | Art der Passiven Veredelung: 0=keine, 1=zollrechtliche, 2=wirtschaftliche |
4. | Art der PV-Bewilligung: 0=keine, 1=OPO-PV, 2=Antrag auf vereinfachte Bewilligung |
5. | Art der bewilligten Vereinfachung: 0=keine, 1=SDE |
6. | Ort der Gestellung: 0=keiner, 1=Ausfuhrzollstelle, 2=§12(4) AWV, 3=SDE-Bewilligung, 4=CCL-Bewilligung, 9=Ausgangszollstelle |
7. | Umfang der Anmeldung (Vereinfachung): 0=vollständig, 1=unvollständi |
8. | Sonderfall: 0=keiner, 1=geringwertig, 2=begründet |
Was ist die LRN und wie ist ihr Aufbau?
Die LRN (Local Reference Number) ist ein innerbetrieblich vom Ersteller der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ vergebenes Ordnungskriterium und künftig verpflichtend anzugeben.
Sie dient der vorläufigen Identifizierung eines Ausfuhrvorgangs zwischen Entgegennahme und Annahme. Sie muss eindeutig sein und ist auf 22-Zeichen begrenzt.
Was ist zukünftig mit der Bezugsnummer?
Die Bezugsnummer kann weiterhin als interne Referenznummer verwendet werden. Sie kann auch identisch zur LRN sein. Die Begrenzung liegt fortan bei 50 Zeichen.
Was bedeutet das Datenfeld "Sicherheit"?
In Deutschland müssen die Ausfuhranmeldungen auch die Sicherheitsdaten der Vorabanmeldung enthalten.(gilt auch für passive Veredelung) Ausnahme: Ausfuhranmeldungen mit der Anmeldeart „CO“ oder bei “EX” bei den Bestimmungsländern CH, NO, LI und AD.
Mittels des Kennzeichens „Sicherheit“ ist verpflichtend anzumelden, ob die Ausfuhranmeldung alle sicherheitsrelevanten Daten enthält:
„0“ – Ausfuhranmeldung ohne Vorabanmeldung (ASumA) (enthält nicht die sicherheitsrelevanten Daten)
„2“ – kombinierte Vorabanmeldung (ASumA) und Ausfuhranmeldung (enthält sicherheitsrelevante Daten).
Sicherheitsdaten:
- Kennnummer für besondere Umstände (reduzierter Datensatz für eine Expressgutsendung)
- Kennnummer für Eine Expressgutsendung ist eine von einem integrierten Dienstleister beförderte Einzelposition, wobei
Abholung, Beförderung, Zollabfertigung und Zustellung der Pakete beschleunigt bzw. zu einem festgelegten Termin erfolgen und während der gesamten Dauer der Dienstleistung die Position des Pakets
nachverfolgt werden kann und so die Kontrolle darüber gewahrt bleibt (Artikel 1 Nrn. 46 und 47 UZKDA).besondere Umstände (reduzierter Datensatz für eine Expressgutsendung) https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1
- Kennnummer für Eine Expressgutsendung ist eine von einem integrierten Dienstleister beförderte Einzelposition, wobei
- Beförderer
- Beförderungskosten (Zahlungsart)
- Von der Sendung zu durchfahrende Länder
- Gefahrgut
Wann und wie ist der Beförderer anzugeben?
Der Beförderer ist nun ein rechtlich verpflichtendes Datenelement in der ASumA und deshalb in der Ausfuhranmeldung (E_EXP_DAT) anzugeben.
Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Sofern der Beförderer im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung bekannt ist, ist er anzugeben (mit Angabe der EORI und der Niederlassungsnummer).
- Als Beförderer gilt auch der Spediteur.
- Ist der Beförderer im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann der mutmaßliche Beförderer angegeben werden.
- Bleibt das Feld frei, dann gilt der Anmelder als Beförderer.
Wie wird der Außenwirtschaftliche Ausführer zukünftig angegeben?
Sofern der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer vom zollrechtlichen Ausführer abweicht, ist der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer gesondert in der neuen Datengruppe „Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer“ zu erfassen. Die Anmeldung der Unterlage “3LLK” ist unzulässig.
Achtung: Dies hat entsprechend Auswirkungen auf Ihre Beteiligten-Konstellation.
Ist das Ursprungsland ein Pflichtfeld?
Ja, das Ursprungsland ist zwingend anzugeben, aber auch die Angabe eines mutmaßlichen Ursprungslandes ist möglich.
Ist das Datenfeld "Land" bei Lieferbedingungen ein Pflichtfeld?
Zusätzlich zum Incoterm Code und dem zugehörigen Ort, ist der ISO-Code des Landes notwendig.
Ausnahme: Wenn der Incoterm Code “XXX” gemeldet wird und das Datenfeld UN/Locode nicht gefüllt ist.
Welche Daten müssen beim Beförderungsmittel beim Abgang angegeben werden?
In Abhängigkeit vom inländischen Verkehrszweig (diese Angabe ist erforderlich, wenn das Datenfeld “KOPF / Art der Ausfuhranmeldung” mit einem der Werte “•••••0••“ (Rückwirkende, nachträgliche oder Sammelanmeldung) oder „••••1•0•“ (Vollständige Anmeldung zum Vereinfachten Verfahren) angegeben wird) sind folgende Angaben verpflichtend anzugeben:
- Art der Identifikation (Referenz auf das Kennzeichen)
- Kennzeichen des Beförderungsmittels
Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Sofern das Kennzeichen im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung bekannt
ist, ist es anzugeben. - Ist es im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das
mutmaßliche Kennzeichen angegeben werden.
- Sofern das Kennzeichen im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung bekannt
- Staatzugehörigkeit des Beförderungsmittels
Welche Daten müssen beim grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittel angegeben werden?
In Abhängigkeit vom inländischen Verkehrszweig (diese Angabe ist erforderlich, wenn das Datenfeld “KOPF / Art der Ausfuhranmeldung” mit einem der Werte “•••••0••“ (Rückwirkende, nachträgliche oder Sammelanmeldung) oder „••••1•0•“ (Vollständige Anmeldung zum Vereinfachten Verfahren) angegeben wird) sind folgende Angaben verpflichtend anzugeben:
- Art der Identifikation (Referenz auf das Kennzeichen)
- Kennzeichen des Beförderungsmittels
Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Sofern das Kennzeichen im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung bekannt
ist, ist es anzugeben. - Ist es im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das
mutmaßliche Kennzeichen angegeben werden.
- Sofern das Kennzeichen im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung bekannt
- Staatzugehörigkeit des Beförderungsmittels
Kann eine Ergänzung im Nachrichtenformat AES 2.4 zu einer Ausfuhranmeldung im Nachrichtenformat AES 3.0 übermittelt werden?
Aus technischen Gründen können vereinfachte Ausfuhranmeldungen im Nachrichtenformat AES 3.0 nicht durch Teilnehmer, die noch im Nachrichtenformat AES 2.4 anmelden, vervollständigt/ergänzt werden. Deshalb ist die Nachricht bis zum Ende der weichen Migration zu übertragen. (ATLAS – Info 0438/23)
Wie wird eine Folgenachrichten (Ergänzung, Nachtrag, Follow-up) zu einer Ausfuhranmeldung unter AES 2.4 übertragen?
Nach der Umstellung der EORI-Nummer aus AES 3.0 gilt folgendes: Aus technischen Gründen sind Folgenachrichten zu Ausfuhranmeldungen, die unter AES 2.4 angemeldet wurden, mit neuen Vorgängen unter AES 3.0 zu melden.
Wie können Verschlüsse bei Containerverladungen angegeben werden?
Es sind bereits Felder für Verschlussanzahl und Verschlusskennzeichen vorgesehen, jedoch können diese bis auf Weiteres nicht gemeldet werden.
Wo kann ich einen Vermerk für die Zollstelle in der Ausfuhranmeldung angeben?
In AES 3.0 gibt es kein Vermerk Datenfeld mehr, da hier seitens des Zolls eine Codierung vorgenommen wurde.
Auf Kopf- und auf Warenpositionsebene kann ein Vermerk über den Datenbereich “Zusätzliche Informationen” mit der Codierung “X0000 – Mitteilung an die Ausfuhrzollstelle” angegeben werden.
Haben sich das Ausfuhrbegleitdokument und der Ausgangsvermerk verändert?
Das Ausfuhrbegleitdokument ist nur noch nach dem UZK-TDA vorgesehen und wird daher bis mindestens zum Ende der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES für alle Ausfuhrvorgänge zur Verfügung stehen.
Sowohl das Ausfuhrbegleitdokument als auch der Ausgangsvermerk beinhalten weiterhin den Datenkranz der Anmeldenachricht im Format des AES-Releases 2.4. Etwaige hinzukommende Datenfelder/Datengruppen für das AES-Release 3.0 werden nicht ausgegeben.
Technische Fragen
Sie haben spezifische technische Fragestellungen? Hier finden Sie wiederkehrende Fragestellungen, aus dem ATLAS Verfahrensbereich NCTS Beendigung und Versanderöffnung sowie AES Ausfuhranmeldung für unsere dbh XML Standard-Schnittstellen.
Die aktuellen Schnittstellen-Beschreibungen inkl. der Beschreibung zur Nutzung der AES und Kombi-Schnittstellen im Kompatibilitätsmodus können Sie über den folgenden Link aufrufen : Link zu Schnittstellen-Beschreibungen
Schnittstellen Grundlagen
Allgemein
Wo finde ich die aktuellen Schnittstellen-Beschreibungen der dbh Standard-Schnittstellen?
Die aktuellen Schnittstellen-Beschreibungen mit einem dazugehörigen Handbuch sowie Beispieldateien und XSDs sind hier zu finden -> Beschreibungen
Welches Format muss das Datum in der Datenimport-Schnittstelle haben?
yyyy-MM-dd’T’HH:mm:ss”,z.B. ‘2014-06-09T17:15:04’.
In welchem Format wird die Angabe der Zeitzone angegeben bzw. übermittelt?
Anzugeben ist die Zeitzone zu der Ankunftszeit gem. IANA Standard (z.B. ‘Europe/Berlin’ oder ‘Etc/UTC’.
Wo sind die ATLAS-Codelisten für den Bereich NCTS Versandverfahren zu finden?
Die Codelisten stehen auf der Internetseite des Zolls zum Download zur Verfügung: ATLAS Internet-Versandanmeldung (Codelisten: Download) (internetzollanmeldung.de)
Wo sind die ATLAS-Codelisten für den Verfahrensbereich AES zu finden?
Die Codelisten stehen auf der Internetseite des Zolls zur Verfügung: https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/form/display.do?%24context=0D4282035CDBBEE001FF
Wie kann ich feststellen, ob meine .xml Datei valide ist?
Hierzu empfehlen wir eine Validierung der XML Datei gegenüber einer XSD Datei.
Eine Step-by-Step Anleitung hierzu finden Sie auch in unserem Handout “Test-Anbindung_fuer_Schnittstellen”.
Wie erfolgt der Datentransfer an das dbh Rechenzentrum?
Die Datenübertragung der XML-Dateien kann per sFTP als sichere Datenübertragung oder http-Request erfolgen. Grundsätzlich wird die Ablage und Abholung von Dateien AKTIV durch Sie als Kunden durchgeführt.
Schnittstellen für NCTS Beendigung
Ankunftsanzeige
In den Benutzer-Eigenschaften gibt es Felder zur Übernahme in die Ankunftsanzeige. Können diese Daten in der Datenimport-Schnittstelle verwendet werden?
Nein, die Benutzer-Eigenschaften werden nicht weiterverwendet. Denn Authentifizierungsmöglichkeiten (OpenID Connect) verfolgen ausschließlich die Nutzung von Benutzerrollen- und gruppen.
LRN (Feld 1.8): Laut ATLAS-Info 0344/22 wird das Feld bei der Eröffnung eines Versandverfahrens benötigt. Hat es hier die Funktion der Sendungsnummer?
Die LRN wird vom Versender vergeben und kommt mit der Entladeerlaubnis vom Zoll zurück. Sie kann also ebenfalls nicht als Identifizierungshilfe für das LVS dienen. Es wird zukünftig eine Sendungsnummer geben, die aber noch nicht in den Schnittstellenbeschreibungen vorhanden ist.
Authorisation (Gruppe 1.9.6): Können die Daten zur Bewilligung aus dem Geschäftspartner ermittelt werden?
Nein, die Daten müssen in der Schnittstelle mitgegeben werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine automatische Ermittlung implementiert werden.
CustomsOfficeOfDestinationActual (Feld 1.9.7): Kann die Zollstelle aus den Benutzer-Properties ermittelt werden?
Nein, der Wert muss in der Schnittstelle mitgegeben werden
TraderAtDestination (Gruppe 1.9.8): Können die Daten zum Empfänger aus den Benutzer-Properties ermittelt werden?
Teilweise, der Code (Feld 1.9.8.1) muss in der Schnittstelle mitgegeben werden (siehe auch .Feld 1.2), die EORI und die Niederlassungsnummer werden dann bei der Abgabe aus dem Geschäftspartner-Stamm ermittelt.
AdditionalIdentifier (Feld 1.9.9.1): Kann der Entladeort aus den Benutzer-Properties ermittelt werden?
Nein, der Wert muss in der Schnittstelle mitgegeben werden.
Entladekommentar
ConsignmentReferenceNumberAC (Feld 1.6): Wie kann eine Sendungsnummer zurückgegeben werden, wenn sie bei der Ankunftsanzeige nicht übermittelt werden kann?
Die Sendungsnummer kann nur übermittelt werden, wenn diese auch im Datenimport angegeben worden ist. Die Erweiterung der entsprechenden Datenimport-Schnittstelle um das Feld “ConsignmentReferenceNumberAC” folgt.
Schnittstellen für NCTS Versanderöffnung
Versandanmeldung
Wird es einen Kompatibilitätsmodus für das neue Zollverfahren NCTS 2 geben?
In Advantage Customs gibt es keinen Kompatibiitätsmodus der Schnittstellen für NCTS Beendigung und Versanderöffnung über den NCTS-Sendungsbearbeiter geben, sodass bereits vorhandene Schnittstellen für NCTS Beendigung und Versandanmeldung nicht für ATLAS 9.1 NCTS genutzt werden können.
Schnittstellen für AES Ausfuhreröffnung
Ausfuhranmeldung
Wozu dient die Betriebliche ID?
Aktuell ist keine ‚Betriebliche ID‘ als separates Kennzeichen vorgesehen. Es wird in einer der nächsten Schnittstellen-Versionen ein Segment ‚Merkmale‘ zur Verfügung gestellt, die kundenindividuell genutzt werden können.
Kann ich mit meiner vorhandenen Schnittstelle eine Ausfuhranmeldung für AES 3.0 erzeugen?
Es wird einen Kompatibilitätsmodus einiger dbh Standard XML Schnittstellen für AES geben. D.h. das bereits vorhandene Schnittstellen voraussichtlich auch Vorgänge für AES 3.0 in Advantage Customs erzeugen können. Aufgrund von neuen Datenfeldern ist gegebenenfalls eine manuelle Nachbearbeitung des Vorgangs notwendig. Dazu prüfen Sie bitte unbedingt, ob Sie eine der folgenden Schnittstellen verwenden.
Schnittstellen-Schlüssel
- AES-EXP-IN-ANMELDUNG-XML-AI
- AES-EXP-IN-ANMELDUNG-FLAT-AI
- SENDUNGS-IMPORT-AES
- AES-Import-XML
- Kombisendung_IN_XML_AI
Sonstiges
Sie suchen zusätzliche Dokumentation zu den neuen Verfahren und Oberflächen ? Hier finden Sie Handouts, Schulungsdokumente für die neuen Oberflächen und dem Kompatibilitätsmodus.
Handouts
Bitte beachten Sie
Die Dateien müssen mit einem ZIP-Programm wie z. B. 7-Zip korrekt entpackt werden: Rechtsklick auf den Ordner und dann über Ihr ZIP-Programm „entpacken“ bzw. „Dateien extrahieren“ wählen. Dort kommt dann auch die Passwortabfrage. Beim reinen Doppelklick auf den ZIP-Ordner wird kein Entpackprozess gestartet, so dass Sie eine Fehlermeldung erhalten. Schwierigkeiten? Melden Sie sich bei marketing@dbh.de
Allgemein
Ausfuhranmeldungen (Eröffnung)
Die Handouts für die Ausfuhreröffnung: Download
Die Datei ist gepackt (zip-Format) und Passwort-geschützt.
Ausfuhranmeldungen (Beendigung/Gestellung)
Die Handouts für die Ausfuhrbeendigung /-gestellung: Download
Die Datei liegt im PDF-Format vor.
Ausfuhranmeldungen (Kompatibilitätsmodus)
Die Handouts für die Ausfuhreröffnung im Kompatibilitätsmodus: Download
Die Datei liegt im PDF-Format vor.
Ausfuhranmeldungen (EPAS Notfallverfahren)
Das Handout für die Ausfuhreröffnung im EPAS Notfallverfahren: Download
Die Datei liegt im PDF-Format vor.
NCTS Phase 5 - Fachliche Änderungen
Das Handout für die NCTS Phase 5 finden Sie hier: Download
Die Datei liegt im PDF-Format vor.
Kombisendung AES / NCTS (Kompatibilitätsmodus)
Die Handouts für die Kombisendung AES / NCTS im Kompatibilitätsmodus: Download
Die Datei liegt im PDF-Format vor.
Sendungsbearbeiter (NCTS Beendigung)
Die Handouts für den Sendungsbearbeiter NCTS Beendigung: Download
Die Datei liegt im PDF-Format vor.
Einfuhr (CBAM Datenextrakt)
Das Handout für den CBAM Datenextrakt ist hier zu finden: Download
Bitte beachten Sie, dass diese Funktion kostenpflichtig ist.
Die Datei liegt im PDF-Format vor.
Tipps und Tricks
Das Handout für Tipps und Tricks: Download
Die Datei liegt im PDF-Format vor.
Versand (Eröffnung)
Die Handouts für die Versand (Eröffnung): Download
Die Datei ist gepackt (zip-Format) und Passwort-geschützt.
Versand (Beendigung)
Die Handouts für die Versand (Beendigung): Download
Die Datei ist gepackt (zip-Format) und Passwort-geschützt.
Video-Tutorial
Allgemein
NCTS 2 - Versandbeendigung
Ein Video-Tutorial zum Beenden eines Versandscheins unter NCTS 2 : Download
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AES 3.0 - Ausfuhreröffnung
Ein Video-Tutorial zum Eröffnen einer Ausfuhreröffnung unter AES 3.0 : Download
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Freier Verkehr - Zollantragsbasierter Einfuhr-Bearbeiter
Ein Video-Tutorial zum Erzeugen eines Einfuhr-Vorganges im zollantragsbasierten Einfuhr-Bearbeiters : Download
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Systemanforderungen
Allgemein
Systemanforderungen dbh ASP-Client
Die aktuellen Systemanforderungen des Advantage Customs ASP-Client (Stand: 02/2024) : Download
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