dbh informiert: Import – Zentrale Zollabwicklung Einfuhr (CCI) startet!
Die zentrale Zollabwicklung (CCI) ist eine der wichtigsten Vereinfachungen des Unionzollkodex: sie ermöglicht es Unternehmen, eine Zollanmeldung für Waren bei der Überwachungszollstelle am Hauptsitz des Unternehmens abzugeben, obwohl sich die Waren physisch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat befinden und dort gestellt werden.
Alle Kontakte finden mit dem überwachenden Zollamt statt. Die Bearbeitung der Zollanmeldung und die physische Überlassung der Waren wird zwischen den beteiligten Zollämtern abgestimmt.
Seit dem 1. Juli 2024 läuft die erste Implementierungsphase in den ersten acht EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland wird die Umsetzung in ATLAS Version 10.2 bis zum 15. November 2025 erfolgen.
Vorteile von CCI
Durch die Bündelung der Aufgaben an einer zentralen Stelle in Europa können Unternehmen nicht nur administrative Arbeit einsparen, sondern auch mehr Transparenz und Compliance in zentrale Prozesse einbringen. Weitere Vorteile:
- Schnellere Zollabfertigung importierter Waren
- Reduzierung der Zollverfahren, z.B. kein Transitverfahren
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Teilnahmevoraussetzungen
Wirtschaftsbeteiligte mit AEO C- oder AEO F-Zertifizierung, die an der Zentralen Zollabwicklung Import teilnehmen wollen, müssen eine CCI-Bewilligung beantragen. Diese kann bei den zuständigen Zollbehörden des EU-Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller ansässig ist, eingeholt werden.
Sie sind an der Nutzung zentraler Zollabwicklung für den Import interessiert?
In unserem kostenfreien Online Infoevent am 19. November 2024, 10:00 bis 11:00 Uhr, haben Sie die Gelegenheit, sich einen Überblick zu verschaffen, um die Vor- und Nachteile für Ihr Unternehmen abzuwägen.
Sie haben außerdem die Möglichkeit konkrete Fragen zu stellen und sich mit anderen Unternehmen über das optimale Vorgehen auszutauschen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.