Zollvorteile strategisch nutzen
Mit dem Thema Zoll verbinden viele Unternehmen Begriffe wie umständlich, zeitraubend und kostentreibend. Doch das ist nur ein Teilaspekt des Themas. Was viele nicht wissen: Wirtschaftlichkeit innerhalb der Supply Chain ist nicht nur eine Frage der Frachtkosten oder der Einkaufspreise. Die Einsparpotenziale bei den zollrechtlichen Bestimmungen sind erheblich. Sie zu vernachlässigen heißt, interessante Chancen im Rahmen des Supply Chain Managements ungenutzt zu lassen. Gerade in der aktuellen Situation kommt es aber bei der Kostenoptimierung auch auf kleinste Details an. Die systematische Überprüfung aller Möglichkeiten kann letztendlich zu spürbaren Wettbewerbsvorteilen führen – durch Nutzung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung oder relevanter Freihandelsabkommen.
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Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
Wirtschaftlich relevant werden Zollverfahren, wenn sie Unternehmen bei der Anwendung finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Das ist dann der Fall, wenn Zollabgaben auf Waren gar nicht erst entstehen – oder erst, wenn sie in den Wirtschaftskreislauf des eigenen Landes oder der Zollunion eingehen. Zu den Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung zählen: die Aktive und Passive Veredelung, die Vorübergehende Verwendung und das Zolllager.
Ein Kriterium haben alle Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung gemeinsam: sie lassen sich nur nach vorheriger Genehmigung der zuständigen Zollbehörde in Anspruch nehmen. Achten Sie also darauf, die entsprechende Genehmigung rechtzeitig zu beantragen.
Aktive Veredelung: Ersparnis durch Ausfuhr
Der Begriff der Aktiven Veredelung beschreibt Waren aus Ländern außerhalb der EU, die innerhalb der Europäischen Union so genannten Veredelungsprozessen unterzogen werden. Das kann beispielsweise die Montage aus angelieferten Teilen oder die Reparatur von Waren sein.
Aktiv veredelte Waren unterliegen weder Einfuhrzöllen noch anderen Abgaben und handelspolitischen Maßnahmen. Das Verfahren versetzt Sie in die Lage, Waren von außerhalb der EU innerhalb des europäischen Zollgebiets zollabgabenfrei zu be- und verarbeiten, ohne dass endgültig feststeht, ob die Ware danach in der EU auf den Markt kommt oder wieder ausgeführt wird. Die Aktive Veredelung gewährt Ihnen eine Zollvergünstigung, wenn Sie Vormaterialien für ein Endprodukt verwenden, das die EU wieder verlässt. Beispiel: Sie führen Einzelteile aus einem asiatischen Land nach Deutschland ein, bauen sie hierzulande zu einer Maschine zusammen und exportieren das fertige Produkt nach Südamerika. In diesem Fall müssen Sie keine Einfuhrabgaben zahlen. Einfuhrabgaben werden nur dann erhoben, wenn die zuvor eingeführten Vormaterialien in den Wirtschaftskreislauf der EU fließen.
Ein Sonderfall der Aktiven Veredelung ist die Zerstörung der eingeführten Güter. Auch in diesem Fall werden keine Einfuhrabgaben erhoben.
Bei der Wiederausfuhr von aktiv veredelten Gütern ist übrigens nicht von Bedeutung, ob die Waren in dasselbe Land zurückgehen, aus dem sie eingeführt wurden. Wichtig ist lediglich, dass sie nicht innerhalb der EU verbleiben. Nur dann kommen die damit verbundenen Zollvergünstigungen zur Anwendung. Das Verfahren dient der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Unternehmen und soll so den Absatz von in Deutschland hergestellter Waren in Drittländern erleichtern.
Passive Veredelung: Kostenvorteile im Drittland nutzen
Bei der Passiven Veredelung geht es aus wirtschaftlicher Sicht darum, Be- oder Verarbeitungsvorgänge in das kostengünstigere Ausland auszulagern. Im Gegensatz zur Aktiven Veredelung wird die Unionsware aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt und in veredelter Form wieder eingeführt.
Warum lässt sich hierbei sparen? Zum einen natürlich durch die eventuell günstigeren Kosten im Drittland. Zum anderen dadurch, dass nicht das veredelte Erzeugnis an sich verzollt wird, sondern lediglich der Mehrwert, der durch die Weiterverarbeitung im Drittland entstanden ist. So werden z. B. Krabben aus der Nordsee mit Schale exportiert und im Ausland gepult, um anschließend reimportiert zu werden. Verzollt werden das Pulen im Ausland und die Transportkosten.
Von Bedeutung ist dabei die zollrechtliche Einreihung der Güter. Hier kann es durchaus zu abweichenden Meinungen kommen. Daher ist in jedem Fall anzuraten, die bestehende Einreihung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das kann nicht nur zu spürbaren Kosteneinsparungen führen, weil abhängig von der Warennummer eine andere Zollwertberechnung zum Tragen kommt, sondern z. B. die richtige Warennummer auch zu einer korrekten Ursprungsermittlung führt und Zollprüfungen standhält.
Einen Sonderfall der Passiven Veredelung stellt die vorübergehende Ausfuhr von Waren im Zusammenhang mit einer gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungspflicht oder im Rahmen der Beseitigung eines Funktions– oder Produktionsfehlers dar. Werden die Leistungen kostenlos erbracht, fallen bei der Wiedereinfuhr keine Zollabgaben an.
Die Passive Veredelung soll Unternehmen in die Lage versetzen, niedrige Lohnkosten in Drittländern außerhalb der EU für die Herstellung ihrer Produkte zu nutzen.
Vorübergehende Verwendung
Das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung behandelt den Umstand, dass Einfuhrzölle nur für solche Waren aus Ländern außerhalb der EU erhoben werden sollen, die endgültig im EU-Zollgebiet bleiben und hier Bestandteil des Wirtschaftskreislaufs werden.
Werden Waren nur zeitweilig im Zollgebiet genutzt und danach wieder ausgeführt, entstehen bei der Nutzung der Vorübergehenden Verwendung keine Abgaben. Ein typischer Anwendungsfall wäre beispielsweise die Nutzung von außereuropäischen Waren auf Messen innerhalb der EU, verwendete Berufsausrüstung oder Testwaren.
Auf Waren des Zollverfahrens werden keine Zölle erhoben und auch keine anderen handelspolitischen Maßnahmen angewandt. Dabei unterliegt der Umfang der Vergünstigungen auch der Art der Verwendung, der Warenkategorie und der Dauer des Verbleibs innerhalb der EU. In manchen Fällen kann es zu einer eingeschränkten Vergünstigung kommen, nämlich dann, wenn bestimmte Interessen der EU-Wirtschaft tangiert werden.
Die Nutzung des Zollverfahrens Vorübergehende Verwendung ist allerdings nur zulässig, wenn keine Veränderung (Reparatur, Veredelung) an den Waren stattfindet und die Waren im unveränderten Zustand wieder ausgeführt werden. Die Einhaltung der Richtlinien unterliegt der zollamtlichen Überwachung. Darüber hinaus muss die Identität der Waren gesichert sein, um sicherzustellen, dass die Waren die wieder ausgeführt werden, mit der Einfuhrware identisch sind.
Bei der Verwendungsdauer gibt es eine maximale Obergrenze von zwei Jahren. Während der Verwendung ist auch die Umwandlung in die reguläre Einfuhr zum dauerhaften Verbleib möglich. In diesem Fall wird dann die Zahlung der regulären Einfuhrabgaben fällig.
Zolllager: Liquiditätsquelle für Unternehmen
Die Nutzung eines Zolllagers kann Ihrem Unternehmen eine spürbare Entlastung der eigenen Liquiditätsreserven einbringen. Allerdings sind einige einschränkenden Faktoren zu berücksichtigen. Zunächst stellt sich allerdings die Frage: Was genau ist ein Zolllager?
Der Begriff Zolllager beschreibt einen räumlich abgetrennten Bereich, in dem sich Nicht-Unionswaren unversteuert und unverzollt lagern lassen. Das kann beispielsweise eine gesonderte Lagerhalle auf dem Gelände des Unternehmens sein. Aber auch andere getrennte Bereiche wie Freiflächen, Tanks oder Silos, die dem Zoll gemeldet wurden, lassen sich als Zolllager verwenden. Kleinere Unternehmen, die nicht die nötige Grundfläche zur Unterhaltung eines eigenen Zolllagers haben, nehmen in der Regel Zolllagerflächen in Anspruch, die von Speditionen unterhalten und angeboten werden.
Der Liquiditätsvorteil eines Zolllagers ergibt sich aus der Einsparung der Zollabgabe, solange sich die Ware im Lager befindet. Die Einsparung erfolgt an zwei Stellen: Zum einen wird letztendlich nur die Ware wirklich verzollt, die in der EU verbleibt. Zum anderen wird die Abgabe erst fällig, wenn die Ware aus dem Zolllager entnommen wird.
Durch den Aufschub der Zahlung von Zöllen und Steuern bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Ware letztendlich aus dem Zolllager entnehmen und in den freien Verkehr überführen, entsteht ein Krediteffekt. Gleichzeitig bleibt das Geld für Ihr Unternehmen während des Verbleibs im Zolllager verfügbar, so dass auch ein Cashflow-Vorteil für Sie entsteht.
Eine weitere Möglichkeit, Liquiditätsvorteile zu erzielen, ist die Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs. Haben Sie ein entsprechendes Aufschubkonto eingerichtet, macht das die verzögerte Zahlung von Zollabgaben am 16. des Folgemonats nach der Abfertigung möglich.
Eine Unterbringung im Zolllager eignet sich insbesondere auch für Waren, die nach der Einlagerung aus der EU wieder ausgeführt werden, denn für diese müssen Sie keine Abgaben entrichten. Beispiel: Hätten Sie die Ware beim Import normal in den freien Verkehr überführt und die fälligen Einfuhrabgaben hierfür entrichtet, müssten Sie die Ware nun bei der Lieferung in die Schweiz oder nach Russland erneut verzollen. Durch die Nutzung des Zolllagerverfahrens sparen Sie in diesem Fall Zollkosten ein. Zusätzlich kann ggf. auch eine Präferenz genutzt werden. Wenn z. B. chinesische Ursprungswaren im Rahmen des Abkommens China/Schweiz zollvergünstigt in der Schweiz importiert werden können.
Da es keine Einschränkung der Lagerdauer gibt, ist das Zolllager für Sie besonders interessant, wenn zum Zeitpunkt der Einfuhr die endgültige Bestimmung der Ware noch nicht klar ist.
Gleichzeitig sind die Waren im Zollager für die Dauer der Lagerung auch frei von der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen (z. B. der Vorlage von Einfuhrgenehmigungen oder der Berücksichtigung von Kontingenten).
Nachteil des Zolllagers: Seine Nutzung ist in der Regel mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden. So erfordert das Verfahren die vorherige Bewilligung durch das zuständige Hauptzollamt und in vielen Fällen eine Sicherheitsleistung. Wichtig auch zu berücksichtigen: in der Abgrenzung zur Aktiven Veredelung ist keine weitere Produktion oder Weiterbehandlung mit Wertsteigerung im Zolllager erlaubt. Lediglich die Warenbehandlung zum Erhalt der Güte wie Lüften, Entstauben, Bügeln von Textilien, Verpacken und Auspacken sind erlaubt.
Ursprungsnachweise – komplexes Thema mit Sparpotenzial
Zu den komplexesten Themen bei der Verzollung von Nicht-EU-Gütern gehören Ursprungsnachweise, die wesentlicher Bestandteil der Feststellung der Abgabenhöhe sind. Die Komplexität bei der Erstellung von Ursprungsnachweisen entsteht an zwei Stellen: einerseits durch die Zusammensetzung von Gütern aus Bestandteilen, die sowohl aus der EU als auch aus Ländern außerhalb stammen, andererseits durch ein zunehmend vielschichtiger werdendes multilaterales Geflecht an Vereinbarungen.
In den letzten Jahren ist die Zahl der mit der EU abgeschlossenen Freihandels– und Wirtschaftsabkommen spürbar angestiegen. Das ist eine begrüßenswerte Entwicklung, denn sie eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Waren aus Drittländern zollfrei oder zu verminderten Zöllen einzuführen.
Auch die Ausfuhr in Länder mit entsprechenden Abkommen gestaltet sich einfacher und verläuft unter bevorzugten Bedingungen. Nutzen Sie diese Vorteile, erzielen Sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern.
Handelsvorteile bei Einfuhr und Ausfuhr kommen allerdings nur zum Tragen, wenn die Güter den so genannten präferenziellen EU-Ursprung nachweisen können. Dieser Nachweis kann sich in bestimmten Fällen kompliziert gestalten, lohnt aber angesichts der erzielbaren Vorteile. Um den teilweise hohen Arbeitsaufwand in vertretbare Bahnen zu lenken, ist der Einsatz entsprechender Softwaresysteme ratsam. Per Digitalisierung lassen sich die teilweise überbordenden Datenmengen aber leicht kanalisieren und in vertretbarer Zeit bearbeiten.
Warenursprung & Präferenzen
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Die Problematik beim Nachweis des EU-Ursprungs einer Ware liegt in der Tatsache begründet, dass das in vielen Fällen nicht auf das gesamte Gut zutrifft, sondern nur auf Teile davon. Insbesondere bei der Verwendung von Komponenten, die von Zulieferern außerhalb der EU stammen, muss der Nachweis gelingen, dass die Ware als Gesamtheit trotzdem noch immer präferenziell aus der EU stammt.
Um die Sache noch komplizierter zu machen: Auch die Teile von Zulieferern können selbst Teile enthalten, die von Sub-Zulieferern außerhalb der EU stammen. Da auch diese wieder aus Teilen anderer Zulieferer bestehen können, gestaltet sich die Bewertung streckenweise sehr aufwendig.
Die Bewertung, ob eine Ware präferenziellen EU-Ursprung aufweist, erfolgt in der Präferenzkalkulation. Dazu ist es erforderlich, bestimmte Ursprungseigenschaften und Ursprungsregeln festzustellen und zu evaluieren.
Der Vorgang erfordert die zutreffende Klassifizierung aller Vorprodukte und die des Endprodukts. Zur exakten Abklärung der Ursprungseigenschaften ist eine tagesaktuelle Pflege der Stammdaten und der Lieferantenerklärungen unerlässlich. So können beispielsweise Preisänderungen bei den Vorprodukten oder beim Endprodukt eine vollständig neue Kalkulation erforderlich machen. Auch ein Wechsel des Zulieferers macht eine neue Kalkulation nötig, da seine Teile ja selbst wieder eine andere Kalkulation aufweisen können.
Die Präferenzkalkulation kann sich auch direkt auf die Produktkalkulation auswirken. So kann beispielsweise dieser Fall eintreten: Sie wechselt den Zulieferer einer Komponente wegen des günstigeren Preises dieses Anbieters. Allerdings weist das Teil – im Gegensatz zum vorherigen Zulieferer – keinen präferenziellen EU-Ursprung auf. Das verschlechtert die Kalkulation des gesamten Endprodukts, so dass diese keinen EU-Ursprung mehr hat und ein erhöhter bzw. normaler Zoll erhoben wird. Der so entstehende Nachteil kann den Kostenvorteil durch den Lieferantenwechsel wieder zunichtemachen oder sogar übersteigen.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist die korrekte Ursprungsangabe in der Lieferantenerklärung. Kommt es hier zu Abweichungen oder Ungenauigkeiten, kann das zur Rücknahme eines bereits erteilten Präferenznachweises führen, was massive Nachverzollungen zur Folge haben kann. Unregelmäßigkeiten können auch als Mitwirkung an einer Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Hinzu kommen mögliche Ersatzforderungen von Käufern, wenn ihnen durch fehlerhafte Angaben des Verkäufers ein Schaden entsteht.
Das sollten Sie bei Ihrem Ursprungsnachweis beachten
Die Erstellung eines präferenziellen EU-Ursprungsnachweises ist ein ganzheitlicher Prozess, der das gesamte Unternehmen einbindet. Produktion, Einkauf, Vertrieb, Finanzen, Forschung, Entwicklung – sie allen müssen ihren Beitrag leisten, um die Kalkulation zu ermöglichen. Hinzu kommen aktuelle Informationen über Komponenten, Rohstoffe und Märkte. Daher sollten Sie betrachten bzw. beachten:
- Welche Handelsabkommen treffen für die betreffenden Produkte Ihres Sortiments beim Import und Export zu?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Dazu gehören die Festlegung des Export-Bestimmungslandes, die Ursprungseigenschaften bei Zulieferteilen, korrekte Material- und Stücklisten, die Produktklassifizierung und eine nachvollziehbare Präferenzkalkulation.
- Welche Regeln betreffen welches Produkt?
- Wie lässt sich eine funktionierende Ablaufkontrolle für die Ursprungskalkulation implementieren? Wie muss die Dokumentation ausgestaltet sein?
- Wie lässt sich eine effiziente Abstimmung aller beteiligten Unternehmensbereiche auf den Weg bringen?
- Welche Abteilungen oder Teams sind für die laufende Beobachtung des Welthandels zuständig (beispielsweise Wechselkurse, Gesetzgebung und andere Faktoren, die die Kalkulation beeinflussen können)?
- Welche Abteilungen oder Teams sind für die Einleitung von Maßnahmen zuständig, wenn es zu Produktveränderungen, Wechsel bei den Lieferanten oder zu Änderungen bei Zolltarifen oder der Gesetzeslage kommt?
- Welche Software zum Sammeln, Verarbeiten und Weiterleiten von Daten und Dokumenten soll zum Einsatz kommen? Darin eingeschlossen sind die Bereiche Zuordnung von Zolltarifnummern und Exportkontrollnummern, die Klassifizierung, das Einholen, Erneuern, Archivieren und Validieren von Lieferantenerklärungen, die Ursprungskalkulation und die Verwaltung der Präferenz-Ursprungszeugnisse.
Per Software zur Schonung von Ressourcen
Insbesondere die Nutzung einer Präferenzsoftware kann sich massiv auf Effizienz, Kostenersparnis und Schonung der unternehmenseigenen Ressourcen auswirken. Mit ihrem Einsatz lassen sich nicht nur die Verwaltungskosten verringern, sondern auch Zölle und Transportkosten minimieren.
Der große Vorteil einer digitalisierten Kalkulation: Sie lässt sich fast vollständig automatisieren, was sich vor allem günstig auf die Kostenlage, den Personaleinsatz und die Produktivität auswirkt. Die datengestützte Kalkulation erhöht wegen der geringen Fehlerquote zudem die Rechtssicherheit.
Allerdings ist das blinde Vertrauen in die digitale Kalkulation ebenfalls keine ideale Vorgehensweise. Auch automatische Prozesse erfordern regelmäßige Überwachung. Und die kann nur gelingen, wenn sich die beteiligten Mitarbeiter regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen unterziehen und die erforderliche Sensibilität für das komplexe Thema entwickeln.
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