Brexit Whitepaper
Brexit Szenario:
Norwegenmodell – EFTA und EWR-Status
Die EFTA (European Free Trade Association) ist eine Freihandelszone und wurde ursprünglich als „Gegengewicht“ zur EWG (einem Vorläufer der EU) gegründet. Derzeitige Mitglieder sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Somit ist dadurch neben verschiedenen Erleichterungen wie Personenfreizügigkeit, Handel mit Dienstleistungen, Kapitalverkehr und diverser Schutz-interessen als Kernstück der freie Warenverkehr inklusive Zoll- und Tarifvergünstigungen festgelegt worden. Großbritannien war bis zum Beitritt zur EG/EU eines der frühen Gründungsmitglieder der EFTA.
Ziel aus Sicht der Wirtschaft und der Zollabwicklung: Abbau der Binnenzölle und anderer Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten; dadurch Erweiterung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
Bringt man nun noch die EFTA in Kombination mit dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), dann werden die Bestimmungen des Binnenmarktes der EU auf die Vertragsparteien der EFTA ausgedehnt. Jedoch ist unter anderem der Bereich einer Zollunion ausgenommen, bedeutet aber trotzdem die Abschaffung der Zölle.
Norwegenmodell für den Brexit: Lösungsansatz mit EFTA mit EWR
Wie ist der Lösungsansatz EFTA (Norwegenmodell) in Bezug zum Brexit und den Zollprozessen zu bewerten?
- Großbritannien (UK) ist gleich einem Drittland
- Zollanmeldungen nötig für Ausfuhr in UK und Einfuhr in EU bzw. umgekehrt
- Zollsätze beachten
- eventuelle Kostenthematik, jedoch wegen EWR Kostenerhöhung nicht wahrscheinlich
- Ursprungsermittlung
- kein EU Ursprung mehr
- Zukünftige Nutzung EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung anstelle Lieferantenerklärung
- Ursprung für Zollsätze
- Keine 42er Verfahren mehr
- Einzige Bewilligung nicht möglich
- Zollwert
- Umrechnungskurs Pfund
- Versandverfahren ist anzupassen
- T2 möglich
- Verbrauchsteuern
- Prozesse umstellen
- Lieferung unter Steueraussetzung so nicht mehr möglich: ist neu zu organisieren
- AEO (Authorized Economic Operator)?
- gegenseitige Anerkennung
- Agrarwaren sind ausgenommen (auch untereinander in der EFTA)
- Warenströme von Drittlandswaren mit UK bzw. Waren aus UK
- ZOLLLAGERVERFAHREN neu bewerten!