ATLAS Zelos
Die Weltbank berichtet zum Logistics Performance Index, dass Deutschland über die effizienteste Zollabfertigung verfügt und damit 2018 den ersten Platz, vor Schweden und Japan, belegt. Damit das bei weiter steigenden Abfertigungszahlen (allein von 2016 bis 2018 laut Generalzolldirektion um 33,9 Mio.) auch so bleibt, hat die Zollverwaltung das neue IT-System ATLAS-ZELOS zur elektronischen Unterlagenübermittlung entwickelt. Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) berichtet in der Teilnehmerinformation 3586/19, dass durch die neue ATLAS-Anwendung Zelos die Abfertigungsprozesse sowohl für die Zollstellen als auch die Wirtschaftsbeteiligten als Teilnehmer beschleunigt werden soll.
Aktuell: Es liegen noch keine Termine für den Livebetrieb und die Pflicht zur Nutzung vor. Die Funktionalität zur proaktiven Übermittlung steht derzeit nur in der Zertifizierung und im Probebetrieb zur Verfügung (siehe ATLAS-Inf0 0336/2022)
Zelos FAQ
Was steckt hinter ATLAS-Zelos?
Statt Unterlagen über die bisherigen Kanäle wie E-Mail und Telefon zu übermitteln, sollen diese direkt an eine Plattform des Zolls gesendet werden. Mit der IT-Anwendung ATLAS-ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) kann der Zoll von den ATLAS-Teilnehmern Unterlagen (Frachtpapiere, Rechnungen, sonstige Nachweise) zentral elektronisch anfordern und empfangen. Ziel der neuen Plattform ist der medienbruchfreie Austausch von Unterlagen, Anfragen und Stellungnahmen im ATLAS-Verfahren. Und dadurch die Beschleunigung der Abfertigung.
Außerdem haben Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitfensters von 60 Minuten nach Erhalt der Registriernummer (Antwortnachricht auf die Zollanmeldung) Unterlagen auch proaktiv an ATLAS zu übergeben. Die ATLAS-Anwendung Zelos ist Bestandteil der ATLAS-Rease 9.0 und AE-Release 2.4.4.
Für welche Verfahrensbereiche in ATLAS ist ZELOS vorgesehen?
Die ATLAS-ZELOS-Nachrichten und die dazugehörigen Fehlernachrichten werden in separaten Nachrichtengruppen in folgenden Verfahren aufgenommen:
- Einfuhr (SumA, Zollbehandlung, AEGZ, Zolllager und Nacherhebung und Erstattung)
- Ausfuhr (Überführung, Überwachung und Erledigung)
- EAS (ASumA und ESumA) und
- Versand (Überführung)
Die Fachverfahren Nacherhebung und Erstattung und SumA sind von der proaktiven Unterlagenübermittlung ausgenommen.
Für welche Unterlagen kann ATLAS-ZELOS genutzt werden?
Der Zoll wird eine Codeliste I0255 „Zelos Unterlagen“ veröffentlichen, die genau definiert, für welche Unterlagen ATLAS-ZELOS genutzt werden kann. Hierin werden zum Beispiel enthalten sein:
- Unterlagen von anderen Behörden (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BLE)
- EU-Unterlagen
- Fiskalische Unterlagen wie Handelsrechnungen
Der Zoll unterscheidet hierbei zwischen Unterlagen, die immer noch zwingend im Original bei der Zollstelle vorzulegen sind und welche als Kopie rein elektronisch übermittelt werden können.
Ist die Implementierung der ATLAS-Zelos-Nachrichten verpflichtend?
Abweichend von den bisherigen Planungen dürfen im ATLAS Release 9.0 alle ATLAS Fachverfahren ohne Unterstützung der jeweiligen ZELOS Nachrichtengruppen genutzt werden.
Den Teilnehmern an den IT-Verfahren ATLAS und AES wird ZELOS im ATLAS-Release 9.0 und AES-Release 2.4.4 im Jahr 2020 (siehe auch Teilnehmerinformation 3023/19) aber als zusätzliche neue und optionale Funktionalität angeboten.
Update: Es liegen noch keine Termine für den Livebetrieb und die Pflicht zur Nutzung vor. Die Funktionalität zur proaktiven Übermittlung steht derzeit nur in der Zertifizierung und im Probebetrieb zur Verfügung (siehe ATLAS-Inf0 0336/2022)
Was müssen Sie als Unternehmen tun, um ZELOS nutzen zu können?
Sie benötigen eine für die gewünschten Nachrichtengruppen zertifizierte Software. Der Zoll plant die Zertifizierungen in 2022, siehe auch ATLAS Info 0336/22
Welche Vorteile hat ZELOS?
ATLAS ZELOS soll zukünftig eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen Unternehmen und Zoll gewährleisten. Die auf beiden Seiten zeit- und ressourcenaufwändigere Anforderung und Übermittlung von Unterlagen über Telefon, E-Mail und Boten entfällt. Der Zoll verspricht sich durch die neue Plattform ATLAS ZELOS beschleunigte Abfertigungsprozesse.
Gleichzeitig ist durch die Nutzung der bestehenden, gesicherten Kommunikationskanäle über zertifizierte Zollsoftware und ATLAS der Datenschutz jederzeit gewährleistet und es findet eine vollumfängliche Dokumentation der Vorgänge statt.
Und last but not least werden nach Hochrechnungen der Zollverwaltung pro Jahr auch noch 5 Millionen Papierausdrucke eingespart (siehe Teilnehmerinformation 3586/2019).
dbh Zollsoftware ist auf ATLAS Zelos vorbereitet
Bei der Planung und Umsetzung der Anwendung wurden sowohl die Zollämter auf der Ortsebene, als auch Wirtschaftsbetriebe und Softwarehäuser, die auf der Seite der Beteiligten die notwendigen IT-Strukturen schaffen müssen, mit einbezogen. Auch dbh war hier aktiv involviert – bereits 2017 gab es umfangreiche Kommunikation und Ideenrunden mit dem Zoll Hamburg zum elektronischen Dokumentenaustausch.
Auf ZELOS ist dbh dank der seit Jahren bereits in die Zollsoftware Advantage Customs integrierten e-Akte bestens vorbereitet. Für die Nutzung ist aber eine gesonderte Zertifizierung notwendig, für die noch keine konkreten Termine bekanntgegeben wurden. Unsere Software ist zertifizierungsbereit und wir stehen mit der Zollverwaltung im Austausch, damit unsere Kunden schon frühzeitig vom elektronischen Dokumentenaustausch profitieren können. Über die detaillierte Zeitplanung und Ausgestaltung werden wir entsprechend informieren.
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